Boulevard-Presse & Drohnen...
#1 Boulevard-Presse & Drohnen...
Wenn der Kollege mir erzählt das er ja demnächst meine Drohne abschiessen darf...
http://www.express.de/recht-im-netz/leg ... 45120.html
Und dann fragen sich einige warum sie sich mit ihrem neuen Spielzeug doch ein wenig "zurücknehmen" sollen anstatt damit testweise mal über Nachbar´s Haus zu fliegen.
Ich seh schon die nächste Boulevard-Schlagzeile... "Nachbarschaftsstreit: Zwei Männer im Krankenhaus nachdem Nachbar seine Drohne abgeschossen hat".
Grüße,
Frank
http://www.express.de/recht-im-netz/leg ... 45120.html
Und dann fragen sich einige warum sie sich mit ihrem neuen Spielzeug doch ein wenig "zurücknehmen" sollen anstatt damit testweise mal über Nachbar´s Haus zu fliegen.
Ich seh schon die nächste Boulevard-Schlagzeile... "Nachbarschaftsstreit: Zwei Männer im Krankenhaus nachdem Nachbar seine Drohne abgeschossen hat".
Grüße,
Frank
#2 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...
eine drohne ist ein unbemanntes ohne sichtkontakt gesteuertes flugobjekt, damit ist ein quadrokopter keine drohne (ausser man fliegt damit fvp)!!!!!!!
man muss bei der betitelung des flugobjektes aufpassen.
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Gruss
Jan-Malte
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Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage oder schreibe, NICHT dafür was andere darunter verstehen!
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#3 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...
Belanglos... Frau Heckler und Herr Sig reiben sich schon die ...Sundog hat geschrieben:eine drohne ist ein unbemanntes ohne sichtkontakt gesteuertes flugobjekt, damit ist ein quadrokopter keine drohne (ausser man fliegt damit fvp)!
#4 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...
klasse kommentar, aber war nicht anders zu erwarten
selbstjudtiz ist in deutschland glücklicherweise immer noch ein straftatbestand.
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Gruss
Jan-Malte
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#5 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...
"Express"
Mir stellen sich da nur einige Fragen:
1. Begründet eine "Belästigung" und der Tatbestand der Bildrechtsverletzung wirklich das recht zur Selbsthilfe oder ist diese wirklich nur bei "Gefahr" gegeben?
2. welche anderen "Probleme" sich der "Abschießer" einhandelt, bzw wie es mit der "Verhältnismäßigkeit der Mittel" und der "Gefahrenminmierung"
3. Warum kann man die Zeitung /den Anwalt für so einen Quatsch nicht belangen? ( z.B. "anstiftung zur Straftat") ?
Dazu mal ein Gedanekeng eines Rechts-ungelehrtren die dem "Rechtsanwalt" dort scheinbar nicht eingefallen ist, denn die schlimmste Folge die ihm einfällt ist " §303 StGB - Sachbeschädigung". Aber da es sich bei dem was "Abgeschossen" werden soll um ein Luftfahrzeug handelt würde ich mal zur Lektüre von "§315 StGB - Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr" raten. ( die Gefährdung von "Leib und Leben" durch den "Abschuss" sehe ich auf jeden fall als gegeben den keiner kann garantieren wie und wo das Teil Beschädigt wird und runter kommt - Schlimmstenfalls Steckt es im Kopf von irgendwem
Mir stellen sich da nur einige Fragen:
1. Begründet eine "Belästigung" und der Tatbestand der Bildrechtsverletzung wirklich das recht zur Selbsthilfe oder ist diese wirklich nur bei "Gefahr" gegeben?
2. welche anderen "Probleme" sich der "Abschießer" einhandelt, bzw wie es mit der "Verhältnismäßigkeit der Mittel" und der "Gefahrenminmierung"
3. Warum kann man die Zeitung /den Anwalt für so einen Quatsch nicht belangen? ( z.B. "anstiftung zur Straftat") ?
Dazu mal ein Gedanekeng eines Rechts-ungelehrtren die dem "Rechtsanwalt" dort scheinbar nicht eingefallen ist, denn die schlimmste Folge die ihm einfällt ist " §303 StGB - Sachbeschädigung". Aber da es sich bei dem was "Abgeschossen" werden soll um ein Luftfahrzeug handelt würde ich mal zur Lektüre von "§315 StGB - Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr" raten. ( die Gefährdung von "Leib und Leben" durch den "Abschuss" sehe ich auf jeden fall als gegeben den keiner kann garantieren wie und wo das Teil Beschädigt wird und runter kommt - Schlimmstenfalls Steckt es im Kopf von irgendwem
#6 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...
Ich würde vom Einsatz eines Luftgewehrs dringend abraten!
Um den Lustgewinn des Betrachters zu steigern ist hier der Griff zur Schrotflinte unbedingt angesagt.
Fliegers Gruß
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T-Rex 450 pro DFC
Raptor E720 G4
DJI F450
Horizon Gedöns
HC3SX, MSH Brain, Naza-H, Naza-M
T8FG mit IISI
Licht vom Schmid und VoBo
- Tod allen Simulatoren -
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#7 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...
Ich würde mit solchen Aussagen vorsichtig sein, das kann als Aufforderung zu einer Straftat aufgefasst werden!Trirota hat geschrieben:Um den Lustgewinn des Betrachters zu steigern ist hier der Griff zur Schrotflinte unbedingt angesagt.
Gruss
Jan-Malte
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#8 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...
Sehr oberflächlicher Artikel, der auf die rechtlichen Belange beim Schießen in der Öffentlichkeit überhaupt nicht eingeht.
Im dargestellten Fall ist ein Schusswaffengebrauch keinesfalls zulässig, auch nicht mit einem Luftdruckgewehr.
Auch die Notwehr unterliegt der Verhältnismäßigkeit, die hier weit überschritten wäre!
Der Schütze würde sich allerdings selbst wegen mehrerer Delikte strafbar machen.
Im dargestellten Fall ist ein Schusswaffengebrauch keinesfalls zulässig, auch nicht mit einem Luftdruckgewehr.
Auch die Notwehr unterliegt der Verhältnismäßigkeit, die hier weit überschritten wäre!
Der Schütze würde sich allerdings selbst wegen mehrerer Delikte strafbar machen.
Liebe Grüße aus München
Wolfi
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aktiv: LOGO 500 V-Stabi , Motorset Hacker/Jive100 LV, 3x Savox SC-1257, 1x BLS 251, Empfänger: Spektrum AR7000
aktiv: T-REX 450 pro - Airwolf Ausstattung: Mini-VStabi, YGE40, 3 x DS410, 1 x DS520
aktiv: Blade MSR, MCP-X
aktiv: DJI Mavic pro
[/b]
hatte ich früher mal: GAUI Hurricane 550 CF - T-REX 450 SE - T-REX 250 - GAUI EP100se - Walkera 4#3B - Blade CP - MQX
Wolfi
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#9 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...
Das wird den Renter in der Nachbarschaft, den dieses summende Ding schon öfters beim Rasen-mähen gestört hat, nach der Rechts-Belehrung durch die Express allerdings nicht einen Hauch interessieren.Sundog hat geschrieben:eine drohne ist ein unbemanntes ohne sichtkontakt gesteuertes flugobjekt, damit ist ein quadrokopter keine drohne (ausser man fliegt damit fvp)!!!!!!!
...
Das Ding fliegt fast über sein Grundstück und hat unten was dran was wie ne Kamera aussieht... und jetzt hat er den Freifahrtschein da endlich mal sein alte Flinte wieder rauszuholen wie in den guten alten Zeiten.
Und wir können froh sein wenn das nur in nem Gerichtsverfahren und nicht in Personenschaden und/oder Prügelei endet.
So ungefähr sehe ich den Ablauf für die nächsten Schlagzeilen bzgl. unseres Hobbies.
Da sind Punkte von frankyfly und indi schon interessanter. Leider kann man mit sowas wie Express nicht darüber diskutieren... aber das ein scheinbar studierter Mensch solch flachen Verallgemeinerungen in der Boulevar-Presse ablässt und auch nicht nachdenkt was die Folgen seines oberflächlichen Kommentar´s sein könnten... oder ist das so ein Fernseh-Anwalt aus dem Hausfrauen-TV ? Dann würde sich der Kreis ja wieder schließen
Schon Knaller, den Anwalt würde *ich* garantiert nicht konsultieren
#10 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...
Man kann Ihm die Punkte von Frankyfly zusenden, und wenn er dann keine Gegendarstellung bzw. Korrektur bringt, dann könnte man Ihn haftbar machen (m.M.)indi hat geschrieben:Da sind Punkte von frankyfly und indi schon interessanter. Leider kann man mit sowas wie Express nicht darüber diskutieren... aber das ein scheinbar studierter Mensch solch flachen Verallgemeinerungen in der Boulevar-Presse ablässt und auch nicht nachdenkt was die Folgen seines oberflächlichen Kommentar´s sein könnten...
Liebe Grüße Dieter | Ein gutes Foto sagt mehr als 1000 Worte! | http://www.AllesWasFliegt.com
#11 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...
Dieser Käse stammt wohl nicht aus der Feder eines Anwalts.
Falls doch, müsste man sofort die Kosten seiner Ausbildung wegen bewiesener Unfähigkeit von ihm einfordern.
Da hat einfach irgendein Schmierfink einen völlig unqualifizierten Quatsch produziert.
Was natürlich stimmt, ist die Tatsache, dass gegen unberechtigtes Filmen aus dem Copter heraus grundsätzlich Notwehr möglich ist.
Natürlich nur mit angemessenen Mitteln!
Wegen Gegendarstellung: Kann man machen, kostet aber Zeit und Nerven und ist meist trotzdem unbefriedigend.
Haftbar könnte man den Verlag höchstens für Schäden machen, die einem selbst tatsächlich entstanden sind. Das liegt wohl bis jetzt nicht vor.
Falls doch, müsste man sofort die Kosten seiner Ausbildung wegen bewiesener Unfähigkeit von ihm einfordern.
Da hat einfach irgendein Schmierfink einen völlig unqualifizierten Quatsch produziert.
Was natürlich stimmt, ist die Tatsache, dass gegen unberechtigtes Filmen aus dem Copter heraus grundsätzlich Notwehr möglich ist.
Natürlich nur mit angemessenen Mitteln!
Wegen Gegendarstellung: Kann man machen, kostet aber Zeit und Nerven und ist meist trotzdem unbefriedigend.
Haftbar könnte man den Verlag höchstens für Schäden machen, die einem selbst tatsächlich entstanden sind. Das liegt wohl bis jetzt nicht vor.
Liebe Grüße aus München
Wolfi
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#12 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...
Ich frage mich was die sich momentan alle so an den "Dronen" aufhängen? Das sie schon seit Jahren von Sateliten in gestochener Auflösung beobachtet werden können stört doch auch keinen? Das heut zu tage jeder mit dem Handy etc. alles und jeden Misst aufnimmt stört auch nicht, aber die 0,01% der Bürger die mit ihren Fluggeräten spaß haben wollen sind so ein Problem das man damit hunderte Zeitungen und Abendnachrichten füllen kann
DIY statt RTF
...um gottes Willen nichts nehmen was auf Anhieb funktioniert...
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#13 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...
Als Author ist soweit ich das erkennen kann "Rechtsanwalt Christian Solmecke" angegebenindi hat geschrieben:Dieser Käse stammt wohl nicht aus der Feder eines Anwalts.
#14 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...
War jetzt Blasrohr kaufen und trockene Erbsen. Gibts im Auqariumladen, ganz legal.
Noch steht gar nichts im Gesetzbuch und daher ist doch alles egal und nicht gültig was ne Seite wie Expr..s schreibt. Und die schlechte Laune hier zeigt eigentlich nur wie verbittert manche Leute sind und zu viel Freizeit und zu wenig Hobbies haben.
Noch steht gar nichts im Gesetzbuch und daher ist doch alles egal und nicht gültig was ne Seite wie Expr..s schreibt. Und die schlechte Laune hier zeigt eigentlich nur wie verbittert manche Leute sind und zu viel Freizeit und zu wenig Hobbies haben.
#15 Re: Boulevard-Presse & Drohnen...
http://www.wbs-law.de/impressum/frankyfly hat geschrieben:Rechtsanwalt Christian Solmecke
Also macht Nägel mit Köpfen...
Liebe Grüße Dieter | Ein gutes Foto sagt mehr als 1000 Worte! | http://www.AllesWasFliegt.com