Vereinsgründung

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tracer
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#1 Vereinsgründung

Beitrag von tracer »

Vereinsgründung (1)

Die folgenden Gründungsformalitäten gelten in diesem Umfang nur für den eingetragenen und damit rechtsfähigen Verein, den so genannten e.V.:
• Es sind mindestens sieben Personen nötig. Minderjährige bedürfen zur Teilnahme der schriftlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
• Es ist eine Gründungsversammlung abzuhalten.
• Auf dieser Gründungsversammlung muss eine schriftliche Satzung beschlossen werden.
• Die Satzung muss von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben werden.
• Auf derselben Versammlung müssen die Organe des Vereins nach den Vorschriften der gerade beschlossenen Satzung gewählt werden.
• Über die Wahl muss ein Protokoll angefertigt werden und vom vorher gewählten Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben werden.
• Falls die Mitgliederversammlung (laut Satzung) über die Höhe des Mitgliedsbeitrags beschließen soll, muss die Höhe ebenfalls im Protokoll erfasst werden.
• Der Vorstand muss den Verein zur Eintragung in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) schriftlich anmelden.

Dieser Antrag muss von allen vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein; dabei sind Name, Sitz und Anschrift des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung und Name, Beruf und Anschrift der Vorstandsmitglieder anzugeben (§ 59 BGB).

Die Unterschriften des Vorstands müssen öffentlich beglaubigt sein; dies geschieht durch persönliches Erscheinen und Vorlage des Personalausweises / Reisepasses beim Notar.

In der Regel reicht danach der Notar eine Anmeldung mit den beglaubigten Unterschriften und Unterlagen beim Registergericht (Amtsgericht) ein.

Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:
1.
Originalsatzung und Abschrift. Die Satzung muss mindestens enthalten:


Zweck, Name und Sitz des Vereins
• Absicht der Eintragung in das Vereinsregister
• Regelung über Ein– und Austritt von Mitgliedern
• Regelung der Bildung des Vorstands
• Eventuelle Beitragspflicht für Mitglieder
• Voraussetzungen und Form der Einberufung der Mitgliederversammlung sowie der Dokumentation gefasster Beschlüsse.

Die Satzung muss von mindestens sieben Mitgliedern unterschrieben und der Gründungstag vermerkt sein.
2. Gründungsprotokoll. Das Gründungsprotokoll muss mindestens enthalten:
• Ort und Zeitpunkt der Versammlung
• Zahl der anwesenden Mitglieder
• Feststellung der Beschlussfähigkeit der Mitglieder, d.h. es müssen mindestens sieben Mitglieder anwesend sein


Beschlüsse zu folgenden Tagesordnungspunkten inkl. Abstimmungsergebnissen: – Beratung und Annahme der Satzung
– Vorstandswahl
– Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, falls nicht in der Satzung festgelegt.
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tracer
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#2

Beitrag von tracer »

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NovaMax
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#3

Beitrag von NovaMax »

Was mir immer noch nicht ganz klar ist dabei:

Ist eine Vereinsversicherung (z.B. über den FFMV oder den Deutschen Sportbund) erforderlich? Welche Risiken geht der Vorstand andernfalls ein?

Da die DFMV Gebühren erheblich sind und manche potenzielle Mitglieder dann doppelt zahlen müssten (sind schon Einzel- oder Vereinsmitglieder), würde ich diese gerne bei einer Vereinsgründung in Berlin sparen...

Gruß

M@
Gast

#4

Beitrag von Gast »

NovaMax hat geschrieben:Was mir immer noch nicht ganz klar ist dabei:

Ist eine Vereinsversicherung (z.B. über den FFMV oder den Deutschen Sportbund) erforderlich? Welche Risiken geht der Vorstand andernfalls ein?
Interessante Frage, da macheich mich mal schlau.

Ich denke, wenn der Verein Mitglied ist, muss es nicht mehrdas Einzelmitglied sein, aberdas ist nur so auch dem Bauch raus...

mfg,
Micha
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NovaMax
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#5 Satzungsentwürfe Verein

Beitrag von NovaMax »

Ich habe gerade erfahren (von einem Vereinssportler), dass die Mitgliedschaft für ein Vereinsmitglied als Angebot, keinesfalls aber als Zwang in einem Verein zu sehen ist. D.h. man muss nicht unbedingt die Gebühr zahlen. Was dann aber dem Verein als solchem an Verbindlichkeiten gegenüber den DFMV entstehen, weiß ich nicht (theoretisch keine?).

Da ich in der Shoutbox gesehen habe, dass eine Mustersatzung gesucht wird, hier mal ein Link zum DFMV. Dort gibt es etliche Hinweisblätter, u.a. auch eine Mustersatzung für Vereine:
DFMV Leistungen etc.

Sowas muss man dann noch anpassen an die eigenen Bedürfnisse. Grundsätzlich gilt: Alles, was nicht zwingend in der Satzung gefordert ist, rauslassen (Änderungen sind aufwändig und müssen anscheinend bezahlt werden). Eher eine zusätzliche Ordnung, z.B. eine Gebührenordnung oder eine Flugordnung, oder eine Liste mit Rechten und Pflichten etc.

Beim DAEC ist auch benannt, dass Modellflug vom Deutschen Sportbund als Sport anerkannt wird. Ein solcher Verein müsste also auch als sportförderwürdig anerkannt werden.

Ansonsten gibt's beim Bundessportbund oder bei einem der Landessportbünde (z.B. LSB Berlin) konkrete Hinweise für die Sicherung der Anerkennung Sportförderwürdigkeit beim Finanzamt (=kostenlose Sporthalle :) ), die man einarbeiten kann, falls sie nicht schon berücksichtigt wurden.

Micha, solltest Du wirklich über eine Vereinsgründung nachdenken, lass uns gemeinsam eine Satzung für den Indoor Modellflug in HH und B entwerfen, dann ist es halbe Arbeit. Ich muss zwar noch klären, ob es in Berlin überhaupt eine Halle mit Kapazitäten gibt (ist fast alles ausgebucht hier), aber dann hat man im Zweifelsfall was in der Tasche...

Gruß

M@
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