nein - der Plan lag schon vor! Es konnten nur nicht genug Beweise erlangt werden, die zu einer Verurteilung gereicht hättenGroucho hat geschrieben:Vor den Feiern zum 3. Oktober wurden ebenfalls drei Verdächtige festgesetzt, die dann wieder auf freien Fuß gelangten, weil kein Anschlagsplan vorlag
nein - nicht als unschuldig sondern mangels Haftgründen! Das Strafverfahren läuft natürlich weiter.Groucho hat geschrieben:In Deutschland werden täglich Menschen in Ermittlungsverfahren verwickelt und als unschuldig wieder auf freien Fuß gesetzt
stimmt zum Teil - dennoch wurde von jedem dieser 10000 Menschen Zugriffe auf eindeutig kinderpornografische Seiten geloggt. Die Strafprozessualen Maßnahmen waren dadurch jedenfalls gerechtfertigt, auch wenn die Verfahren großteils eingestellt wurden. Gerade die OP Himmel hat zu einer deutlichen Verunsicherung in der KiPo-Szene geführt!Groucho hat geschrieben:Bei der Operation Himmel 2007 wurden 10.000 Menschen als angebliche Konsumenten von Kinderpornographie mit Hausdurchsuchungen überzogen. Kein einziges Verfahren führte zu einer Verurteilung
Das ist auch gar nicht nötig, denn die meisten Grundrechte haben Schranken, die im Grundgesetz eindeutig definiert sind. Nur so kann z.B. die Polizei zu Verletzungen der Wohnung, der Freiheit, der körperlichen Unversehrtheit etc. ermächtigt werden. Ich denke, den meisten wird einleuchten, dass diese grundrechtsimmanenten Schranken zwingend erforderlich sind.Groucho hat geschrieben:Man kann eben nicht mit der Keule argumentieren, bei der man Grundrechte gegeneinander ausspielt
Mag sein, aber die Mehrheit des deutschen Wahlvolkes will diesen Schutz nicht, sonst hätten die Parteien die MEhrheit, die dieses Programm vertreten.Groucho hat geschrieben:Eine Helmpflicht und allgemeines Temp 30 in Ortschaften würde mehr Menschen das Leben retten, als die Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchung.
Völlig richtig und ein würdiger Schlusssatz.Groucho hat geschrieben:Das haben die Väter unseres Grundgesetzes verstanden und deswegen diverse Grundrechte und Verfahren zu ihrem Schutz aufgestellt.
Das Grundgesetz dient dem Volk zum Schutz vor dem Staat!
Aus diesem Grund kann die Verwaltung nicht willkürlich handeln.
Wenn ein Amtsträger seine Befugnisse übertritt oder ohne diese handelt, muss er zur Rechenschaft gezogen werden.
Grundsätzlich sehe ich hier in unserem Staat - von Einzelfällen abgesehen - kein wirkliches Problem.