Onlineshop MwSt. Schweizer Privatkunde

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TheManFromMoon
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#1 Onlineshop MwSt. Schweizer Privatkunde

Beitrag von TheManFromMoon »

Moin,

wenn ein Schweizer Privatkunde in einem deutschen Onlineshop bestellt, welche MwSt. ist dann zu entrichten?

Meine Info ist, das die deutsche MwSt. gezahlt werden muss, weil der Erfüllungsort Deutchland ist.
Es ist also nichts anderes, als wenn der Schweizer in ein deutsches Ladengeschäft fährt, und dort seine Ware kauft.

Nu hab ich aber auch schonmal gehört/gelesen, das ein Schweizer Privatkunde in einem deutschen Onlineshop einkauft, und dort eben nicht die deutsche MwSt zahlen muss.
Welche Steuer muss er dann zahlen?
Die Schweizer MwSt.? (wie soll das gehen?)
Oder garkeine MwSt.? (kann ich mir nicht vorstellen!)

(Für Geschäftskunden ist das alles kein Thema, dafür gibts die Umsatzsteueridentifikationsnummer)

Aber wie ist das bei Privatkunden?

Wer weiss Rat?

Gruß
Chirs
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torro
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#2 Re: Onlineshop MwSt. Schweizer Privatkunde

Beitrag von torro »

TheManFromMoon hat geschrieben:garkeine MwSt.?
Die Schweizer gehen hier in DE in den lidl/aldi/sonstwas, zeigen da irgendein kärtle an der kasse und bekommen einen speziellen kassenbon.
damit gehen sie an der grenze ins zollhäusle und bekommen die mwst zurück.
Gruß, Flo

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trafic
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#3 Re: Onlineshop MwSt. Schweizer Privatkunde

Beitrag von trafic »

normalerweise bezahlst keine Mwst in einem deutschen shop. der schickt's einfach ohne und am zoll wird die schweizer mwst erhoben je nach wert der ware. die bezahlst dann einfach bei erhalt des packets von der post. wenn's einen bestimmten betrag nicht übersteigt hast's zollfrei. bei handelsware im auto .. wie im obigen beispiel, lidl und co. sind 300.- freibetrag. bei gesandten sachen läuft's ein wenig anders.. aber so ungefähr. ;)
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yogi149

#4 Re: Onlineshop MwSt. Schweizer Privatkunde

Beitrag von yogi149 »

Hi Chris

der schweizer Kunde bezahlt bei dir keine MwSt, da er die Ware bei Einfuhr in die Schweiz verzollen muss, dabei entrichtet er auch seine Einfuhrumsatzsteuer.
Ist da übrigens egal, ob Privat- oder Geschäftskunde. Schweiz ist nicht EU.
Du musst ja auch die CN22 mitschicken.
Aber lass dir von ihm seine Bankgebühren bezahlen, sonst fehlt da nämlich einiges an der Endsumme. :)
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electron6
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#5 Re: Onlineshop MwSt. Schweizer Privatkunde

Beitrag von electron6 »

Ich bin Schweizer und bestelle ab und zu Waren aus DE.
Die Deutsche MwSt. fällt weg und bei der Verzollung in der Schweiz kommt dann die Schweizer MwSt. hinzu. Je nach Versandunternehmen kommt dann noch eine Bearbeitungsgebühr von ca. 15.- bis 25.- Euro dazu. Wenn die Schweizer Post das Paket liefert, kann der anfallende Betrag dem Postboten in Bar bezahlt werden und die Sache ist erledigt. Bei manchen anderen Versandunternehmen kommt einige Wochen später eine Rechnung.
Bei einer Banküberweisung in den Euro-Raum fallen erfahrungsgemäss folgende Gebühren an: 5.- Schweizer Franken für die Schweizer Bank plus 5.- Euro für die Euro-Bank.

Gruss Markus
helihopper

#6 Re: Onlineshop MwSt. Schweizer Privatkunde

Beitrag von helihopper »

Moin,

ich zitiere mal kurz die gesetzlichen Grundlagen:

§ 1 UStG
(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:

1.
die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Die Steuerbarkeit entfällt nicht, wenn der Umsatz auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird oder nach gesetzlicher Vorschrift als ausgeführt gilt;

...

§ 4 UStG
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:

1.

a)
die Ausfuhrlieferungen (§ 6) und die Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7),


§ 6 UStG

(1) Eine Ausfuhrlieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe a) liegt vor, wenn bei einer Lieferung

1.
der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat oder
2.
der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3, befördert oder versendet hat und ein ausländischer Abnehmer ist oder
3.
der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet hat und der Abnehmer

a)
ein Unternehmer ist, der den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat und dieser nicht ausschließlich oder nicht zum Teil für eine nach § 4 Nr. 8 bis 27 steuerfreie Tätigkeit verwendet werden soll, oder
b)
ein ausländischer Abnehmer, aber kein Unternehmer, ist und der Gegenstand in das übrige Drittlandsgebiet gelangt.

Der Gegenstand der Lieferung kann durch Beauftragte vor der Ausfuhr bearbeitet oder verarbeitet worden sein.
(2) Ausländischer Abnehmer im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 und 3 ist

1.
ein Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete, hat, oder

...

Das sind die wesendlichen Vorschriften.

Was besagen die nun.

Grundsätzlich ist Deine Lieferung nach § 1 UStG steuerbar. In der Folge ist zu prüfen, ob steuerpflichtig. Nach § 4 Nr. 1a ist die Ausfuhrlieferung (Definition siehe § 6) in Drittlandsgebiete (dazu gehört die Schweiz) umsatzsteuerfrei, wenn ein entsprechender Nachweis geführt werden kann.

In der Regel werden zum Nachweis die Zollpapiere benötigt. Die Einzelheiten kannst Du durch einen Anruf bei dem für Dich zuständigen Finanzamt klären (oder § 10 der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung studieren ). Über das Gespräch mit dem zuständigen Beamten unbedingt eine Aktennotiz anfertigen. Je nach Auftragswert lohnt sich der bürokratische Aufwand nicht. Ich erlebe es bei Betriebsprüfungen relativ häufig, dass die Steuerfreiheit nicht anerkannt wird, weil die Nachweise den Prüfern nicht immer ausreicht.
Ich gehe davon aus, dass alleine die Versendungsdokumente ausreichen. Aber kurz mit dem Sachbearbeiter in der Umsatzsteuerveranlagungsstelle schadet nicht.


Cu

Harald


P.S. Nebenbei bemerkt. Die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung bedeutet nicht, dass Du deshalb keine Vorsteuer aus den entsprechenden Material- und sonstigen Kostenrechnungen mehr ziehen darfst (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG).
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TheManFromMoon
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#7 Re: Onlineshop MwSt. Schweizer Privatkunde

Beitrag von TheManFromMoon »

Moin,

okay, das ist ja alles schonmal ziemlich interessant! Vielen Dank an dieser Stelle schonmal.

Nur noch zwei Fragen:
Wie wird das dann in der Buchhaltung gehandhabt?
Auf welches Buchführungskonto wird eine Lieferung in die Schweiz gebucht?

Gruß
Chris
helihopper

#8 Re: Onlineshop MwSt. Schweizer Privatkunde

Beitrag von helihopper »

Hi,

Ausfuhrbelege mit zur Rechnung heften.

SKR 03 oder 04?

SKR 03 = Konto 8120
SKR 04 = Konto 4120

Bezeichnung steuerfreie Ausfuhrlieferungen nach § 4 Nr. 1a

Du kannst Dir natürlich auch ein saparates Konto nur für die Schweiz anlegen z.B. 4122 Ausfuhr Schweiz bzw. 8121 Ausfuhr Schweiz.
Wichtig für die Automatischen Auswertungen ist der Kontenbereich 4122 - 4124 bzw. 8121-8124


Cu

Harald
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