Rechtsfrage - einbetten von YT Videos auf Homepage
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#1 Rechtsfrage - einbetten von YT Videos auf Homepage
Wer kennt sich damit aus. Ich habe eine eigene Homepage und möchte diese evtl. mit LaLa verbinden. Ich möchte jedoch keine LaLa welche Frei von Gehma und Co ist sondern aktuelle Musik. Diese gibt es ja auf YT ohne Ende. Zum Teil sogar von den Künstlern selber online gestellt. Wenn ich solch ein Video in meiner Homepage auf eine minimalste Größe in ein Eck stelle und diese auf jeder Seite aktiv stelle habe ich ein aktuelles Lied auf meiner Gesamten Homepage. Sollte eines Tages der Eigentümer des hochgeladenen YT Video ein Problem damit haben und es auf YT heraus nehmen wäre der Song somit auch automatisch auf meiner Homepage Tod. Sprich jede Verantwortung liegt doch bei demjenigen der das Video auf YT hochgeladen hat!?? Natürlich sollte erkennbar sein ob es der Künstler bzw. dessen Label hochgeladen hat oder eben ein Privat X-Mann der dies evtl. illegal gepostet hat und ich dazu beitragen würde illegale Medien auf meiner Homepage verbreite...
#2 Re: Rechtsfrage - einbetten von YT Videos auf Homepage
Ich bin mir jetzt nicht sicher aber da das Video bei YT liegt, liegen da auch die Copyright etc Geschichte... Ich bin sehr der Meinung dass das einbetten erlaubt ist...
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#3 Re: Rechtsfrage - einbetten von YT Videos auf Homepage
Ich bin kein Jurist, aber die Frage die sich da aufdrängt ist, ob man dir bewußtes umgehen von Lizenzrechten vorwerfen könnte, wenn aus der Art der Platzierung erkennbar ist zu welchem Zweck die Einbettung erfolgt ist. Auf der anderen Seite kann es dir natürlich passieren das YT selber das Video auf den deutschen Servern sperrt, dann war die Arbeit eben für die Katz´. Eine Anfrage bei der GEMA über möglichkeiten gegen eine Lizenzgebühr die Verwendung als Hintergrundmusik auf einer privaten Homepage zu erlangen dürfte nicht viel bringen - außer der Erkenntnis das vermutlich die Gebühren so hoch sein werden das es sich niemand leisten kann. Da sind die irgendwie leidlich unflexibel bisher gewesen.
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#4 Re: Rechtsfrage - einbetten von YT Videos auf Homepage
Nein. DU bettest ein, DU bist verantwortlich. Einbetten ist "öffentliche Wiedergabe/Zugängigmachung" im Sinne des Urheberrechts (§ 15 Absatz 2 UrhG).CubaLibreee hat geschrieben:Sprich jede Verantwortung liegt doch bei demjenigen der das Video auf YT hochgeladen hat!??
Gruß, Michael
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#5 Re: Rechtsfrage - einbetten von YT Videos auf Homepage
Hast Du dazu Links?goemichel hat geschrieben:Nein. DU bettest ein, DU bist verantwortlich. Einbetten ist "öffentliche Wiedergabe/Zugängigmachung" im Sinne des Urheberrechts (§ 15 Absatz 2 UrhG).
Wir erlauben hier ja auch das einbetten von YouTube, weil die das explizit anbieten.
Ansonsten: Ich persönlich finde Webseiten, die ohne mein Zutun Lärm machen, extrem nervig.
#6 Re: Rechtsfrage - einbetten von YT Videos auf Homepage
Die Frage ist noch nicht ganz ausgeurteilt ( BGH, Beschluss vom 10. April 2014 – I ZR 46/12–) , aber ich wäre vorsichtig, solange BGH und EuGH noch nicht endgültig entschieden habentracer hat geschrieben:Hast Du dazu Links?
Solange der Rechte-Inhaber das freigibt, indem er das Video mit der entsprechenden Linzenz (CC-BY) versieht, ist alles ok.tracer hat geschrieben:Wir erlauben hier ja auch das einbetten von YouTube, weil die das explizit anbieten.
Gruß, Michael
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#7 Re: AW: Rechtsfrage - einbetten von YT Videos auf Homepage
Hast auch wieder recht. Trotzdem eine Frage dich ich interessant finde. Da man so recht easy gewisse Internetseiten mit beliebiger Musik pimpen koennte. Wo es eben passt. Statt den Gehmafreien Mist zu verwenden...tracer hat geschrieben:Hast Du dazu Links?goemichel hat geschrieben:Nein. DU bettest ein, DU bist verantwortlich. Einbetten ist "öffentliche Wiedergabe/Zugängigmachung" im Sinne des Urheberrechts (§ 15 Absatz 2 UrhG).
Wir erlauben hier ja auch das einbetten von YouTube, weil die das explizit anbieten.
Ansonsten: Ich persönlich finde Webseiten, die ohne mein Zutun Lärm machen, extrem nervig.