#1 Darf ich als Platzbetreiber Failsafe vorschreiben ?
Verfasst: 08.06.2014 12:58:07
Hallo,
gestern Nachmittag war ich mit einem Junior aus der Nachbarschaft mal die R/C Car Strecken der näheren und weiteren Umgebung "abchecken".
Wir waren also auf 2 Plätzen in der näheren Umgebung, wo auch Leute aus meinem Kollegenkreis fahren. Auf einer Strecke ist sogar ein Arbeitskollege der Eigner des Platzes.
Wir stehen da also so hinter dem Zaun zur Strecke, wo die "Boxengasse" ist und ohne Vorwarnung kommt mit großem Anlauf ein 1:5 FG Stadium Truck zwischen die Tische geflogen und dreht hoch, bis die Socken von den Felgen fliegen.
Verletzt wurde bis auf den Vater des unglücklichen Fahrers, der versucht hat, die Haube runterzureißen um den AUS Knopf am Zenoah zu drücken, keiner.
Der Mann hat zwei schöne große Brandblasen auf den Schinbeinen weil die Reifen durch Hose und Socken gescheuert haben.
Egal.
Nachdem sich das Chaos beruhigt hatte, kam dann natürlich das Gespräch auf Sicherheit und warum der Maschendrahtzaun denn nur 1,2 Meter hoch ist, der Sprunghügel 50 cm hoch und der Erdwall knapp 1 Meter vom Zaun weg nur 70 cm hoch und mit Schalbrettern, die als Fangschild dienen sollen versehen ist.
Nach dem Leichtsinn, dass der Mann seinem Sohn einen 1:5 mit 3,5 PS Motor ohne jede Failsafe oder Killswitch Option in die Hand gibt, hat niemand gefragt.
Einer der anderen Fahrer hat sich dann in die Nesseln gesetzt und hat angeboten mit Bruder und Familie aus dem Verein auszutreten, weil so solche Vorfälle mit ähnlichen Fahrzeugen sich wohl öfter dort ereignen.
Um dem Junior das Thema zu ersparen, bin ich dann gegangen.
Gestern abend rief mich der Kollege dann an und wollte mal wissen, was ein "KillSwitch" bzw. ein "MotorStop Failsafe" denn ist.
Außerdem hat er heute morgen, als ich ihm das Teil an meinem Carbon Fighter dann vorgeführt habe, gemeint ob man sowas denn in die Satzung schreiben könne und ob er bzw. sein Vertreter vor Ort, denn den Leuten das Fahren verbieten könne, wenn die nicht die wirksame Funktion einer solchen Einrichtung vor dem Fahrbetrieb nachweisen können.
Die Ursache für den Sprung in die Boxengasse war übrigens ein abgebrochenes Kabel vom Empfängerakku des FG.
Hier im Forum gibt es doch sicher Leute, die sich mit so einer Sache auskennen.
Kann man als Betreiber einer Strecke so eine Maßnahme einführen und was macht man, wenn sich ein "Ertappter" nicht an ein Verbot hält.
Das soll nun keine Grundsatzdiskussion auslösen, aber mich interessiert das Thema.
Gruß
Michael
gestern Nachmittag war ich mit einem Junior aus der Nachbarschaft mal die R/C Car Strecken der näheren und weiteren Umgebung "abchecken".
Wir waren also auf 2 Plätzen in der näheren Umgebung, wo auch Leute aus meinem Kollegenkreis fahren. Auf einer Strecke ist sogar ein Arbeitskollege der Eigner des Platzes.
Wir stehen da also so hinter dem Zaun zur Strecke, wo die "Boxengasse" ist und ohne Vorwarnung kommt mit großem Anlauf ein 1:5 FG Stadium Truck zwischen die Tische geflogen und dreht hoch, bis die Socken von den Felgen fliegen.
Verletzt wurde bis auf den Vater des unglücklichen Fahrers, der versucht hat, die Haube runterzureißen um den AUS Knopf am Zenoah zu drücken, keiner.
Der Mann hat zwei schöne große Brandblasen auf den Schinbeinen weil die Reifen durch Hose und Socken gescheuert haben.
Egal.
Nachdem sich das Chaos beruhigt hatte, kam dann natürlich das Gespräch auf Sicherheit und warum der Maschendrahtzaun denn nur 1,2 Meter hoch ist, der Sprunghügel 50 cm hoch und der Erdwall knapp 1 Meter vom Zaun weg nur 70 cm hoch und mit Schalbrettern, die als Fangschild dienen sollen versehen ist.
Nach dem Leichtsinn, dass der Mann seinem Sohn einen 1:5 mit 3,5 PS Motor ohne jede Failsafe oder Killswitch Option in die Hand gibt, hat niemand gefragt.
Einer der anderen Fahrer hat sich dann in die Nesseln gesetzt und hat angeboten mit Bruder und Familie aus dem Verein auszutreten, weil so solche Vorfälle mit ähnlichen Fahrzeugen sich wohl öfter dort ereignen.
Um dem Junior das Thema zu ersparen, bin ich dann gegangen.
Gestern abend rief mich der Kollege dann an und wollte mal wissen, was ein "KillSwitch" bzw. ein "MotorStop Failsafe" denn ist.
Außerdem hat er heute morgen, als ich ihm das Teil an meinem Carbon Fighter dann vorgeführt habe, gemeint ob man sowas denn in die Satzung schreiben könne und ob er bzw. sein Vertreter vor Ort, denn den Leuten das Fahren verbieten könne, wenn die nicht die wirksame Funktion einer solchen Einrichtung vor dem Fahrbetrieb nachweisen können.
Die Ursache für den Sprung in die Boxengasse war übrigens ein abgebrochenes Kabel vom Empfängerakku des FG.
Hier im Forum gibt es doch sicher Leute, die sich mit so einer Sache auskennen.
Kann man als Betreiber einer Strecke so eine Maßnahme einführen und was macht man, wenn sich ein "Ertappter" nicht an ein Verbot hält.
Das soll nun keine Grundsatzdiskussion auslösen, aber mich interessiert das Thema.
Gruß
Michael