Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

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Dr.Zoidberg
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#1 Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von Dr.Zoidberg »

Ahoi Gemeinde,
eins dieser Probleme, die einen aus der Haut fahren lassen.

Die Geschichte in Kurzform:

Am 22.07.2013 3x KDS N300 bei einem Shop in Süddeutschland (PLZ beginnt mit 8 ) bestellt und bezahlt (Vorkasse, dazu bitte keine Kommentare).
Der Shop hat eine Vielzahl guter Bewertungen erhalt, daher erstmal recht arglos meinerseits.
Nachdem eine ganze Weile ins Land ging ohne Lieferung (ca. 3 Wochen) die ersten Versuche der Kontaktaufnahme. Diese gestaltete sich schon recht schwierig.
Einige Telefonate und beschwichtigende Worte des Betreibers mit Verweis darauf, das die Servos nicht lieferbar wären, folgten.
Weiter gewartet.
Später waren die Servos lieferbar. Anruf beim Betreiber: "Ja, die gehen umgehend raus".
Weiter gewartet.
Keine Liefrung.
Am 17.09.13 Bestellung storniert, mit der bitte um Rückzahlung.

Bis heute schweigen im Walde. Keine Kohle, keine Servos, kein Kontakt.

Ich frage mich nun, wie weiter.
Ich bin kein Freund von Anwälten oder der Gleichen, aber ich bin auch kein Freund davon mein Geld einfach zu "verbrennen".
Selbst das hier (der Thread) ist nicht meine Art, aber allmählich grollt es in mir. Ich habe nur wenig Hemmungen vom Norden der Republik in den Süden zu reisen um mein Geld persönlich in Empfang zu nehmen, denke aber das es zwischen Anwalt/Polizei und der "Reise" noch etwas geben muss um die Sache aus der Welt zu schaffen.
Wie gesagt, der Shop hat seinen Sitz in S. Deutschland und ich könnte mir vorstellen, das der eine oder andere sowohl den Shop als auch den Betreiber persönlich kennt.

Vielleicht hat jemand eine gute Idee.
Ich bedanke mich.
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satsepp
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#2 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von satsepp »

Mit was hast bezahlt?
per Paypal einfach einen Konflikt melden und Du bekommst die Kohle zurück.
Es gibt viele Shops bei uns, wenn Du den nicht nennen willst kann schnell mal der falsche verdächtigt werden.

Sepp
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Viel zu viele 450er, und ein paar Flächen :)
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frankyfly
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#3 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von frankyfly »

Dr.Zoidberg hat geschrieben:Am 17.09.13 Bestellung storniert, mit der bitte um Rückzahlung.
Wie und auch mit den richtigen Vokabeln + Fristsetzung für die Rückzahlung?
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postler
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#4 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von postler »

Hallo!
Ich habe zwar keine Ahnung welcher Shop es sein könnte (tut auch nichts zur Sache),
aber ich würde dem Shop eine letzte Aufforderung zur Rückzahlung binnen 3 Werktagen mit Hinweis auf sonstiger Anzeige und Übergabe der Sache an einen Anwalt geben.
Entweder als Email mit dringendem Hinweis auf Rückantwort (Empfangsbestätigung kann man sich glaub ich sparen) oder schriftlich per Einschreiben.
2 Monate warten finde ich zumindest sehr geduldig, so das der Shop alle Möglchkeiten hatte.

Gruß Heinrich
Biete optimierte Robbe BID-Kabel an.
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Dr.Zoidberg
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#5 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von Dr.Zoidberg »

satsepp hat geschrieben:Mit was hast bezahlt?
S.o. per Vorkasse
satsepp hat geschrieben:Es gibt viele Shops bei uns, wenn Du den nicht nennen willst kann schnell mal der falsche verdächtigt werden.
Den Namen habe ich, selbstverständlich nicht veröffentlicht... Ob es ratsam ist diesen per PN weiter zu geben überlege ich noch.
frankyfly hat geschrieben:Wie und auch mit den richtigen Vokabeln + Fristsetzung für die Rückzahlung?
Eine "Erinnerungsmail" u. Fax folgt in den kommenden Tagen, inkl. Fristsetzung.
Bisher war es eine formlose stornierung.
postler hat geschrieben:ich würde dem Shop eine letzte Aufforderung zur Rückzahlung binnen 3 Werktagen
Drei Tage Frist wären zu wenig. Ob es vorgeschrieben ist, entzieht sich meiner Kenntnis, aber allgm. sind es 14 Tage meine ich.
postler hat geschrieben:oder schriftlich per Einschreiben.
Darauf wird es wohl hinauslaufen.
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#6 Re: AW: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von CubaLibreee »

Schriftlich per einschreiben mit Frist. Danach Rechtsanwalt fertig...

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T-Rex 550
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#7 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von T-Rex 550 »

Oh man , erst sinds die privatem verkäufer und jetzt fängt n shop noch mit den spielchen an ??
Das es bei privat manchmal etwas dauert , ist ja noch bis zu nem gewissen grad verständlich , wie z.b. der weg zur post nach arbeit , krank usw , aber bei nem shop sollte doch wenigstens von denen mal ne nachricht kommen , was sache ist . Bei der zeitspanne wär mir schon die hutschnur geplatzt und die polizei und n anwalt zu rate gezogen worden .
Finde sowas immer grütze , wenns nicht klappt
Übrigens:
Wärme bewirkt ja bekanntlich, daß sich Materie ausdehnt -- OK ?
Also : ich bin nicht dick, ich bin heiß ....... :D

Regleröffnung berechnen (als Download) jokerfire.npage.de/get_file.php?id=28832407&vnr=812742
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Dr.Zoidberg
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#8 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von Dr.Zoidberg »

T-Rex 550 hat geschrieben:Finde sowas immer grütze , wenns nicht klappt
Jo, das frisst. Zumal es kein "Billigheimer" ist, nach dem Motto 5 für 1 und dann noch statt 35.- nur sensationelle 15.- oder so.
Laut der "echten" Kundenbewertungen, immerhin über 10.000 mit einem Schnitt von fast 5 von 5, ein renomierter Shop.

Interessant ist auch, dass es einem anderen Kunden vor nicht allzulanger Zeit wohl sehr ähnlich erging wie mir, dass ist zumindest seiner Schilderung zu entnehmen.

Hätte PP zur der Zeit nicht wieder rumgezickt, wäre das auch nie eine Vorkasse geworden... aber ich wollte raus, dass Wetter nutzen und hatte es etwas eilig. Mein favorisierter Shop machte genau in der Zeit Urlaub und lies verlauten, es würden wärend der Urlaubszeit keine Sendungen verschickt... und wie gesagt, ich wollte dringend raus und fliegen und glaubte dieser, andere Shop, wäre eine Alternative.

Tja!
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thomas1130
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#9 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von thomas1130 »

T-Rex 550 hat geschrieben:Bei der zeitspanne wär mir schon die hutschnur geplatzt und die polizei und n anwalt zu rate gezogen worden .
Ich frage mich ja immer - was soll die Polizei da machen? 8)

Es handelt sich um eine (zivilrechtliche) Leistungsstörung - wenn da einer nicht liefert bleibt einem wohl nur der (oft ungewisse) Gang zu Gericht.
Aber die Polizei wird dir da garantiert nicht helfen können (oder wollen) - was glaubst du was die zu tun hätten, wenn die bei jeder Fehl-/Falsch- oder Nichtlieferung im Versandhandel ausrücken würden :?
Grüße
Thomas
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Dr.Zoidberg
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#10 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von Dr.Zoidberg »

Neuigkeiten!

Heute erneut angerufen... siehe da, er geht ran.

Frage: Haben Sie meine Email erhalten? (wohlgemerkt, die vom 17.09.13 die ebenfalls per SMS von mir angekündigt war) und in doppelter Ausführung, 1x über sein Kontaktformular und 1x per Mailprog. und in BCC an mich rausgegangen ist.
Antwort: Nein!
Frage: Nicht erhalten?
Antwort: (nach einer Weile suchen) Doch. Sogar 2x, mache ich heute fertig.

Ich bin mir nicht ganz im klaren darüber, wie man (zumal dann, wenn sie geschäftlich relevant sind) seine Emails nicht liest und/oder darauf reagiert. Im priv. ist ein gewisses Delay für mich sehr wohl nachvollziebar, im gesch. Bereich ticke ich da anders.

Vielleicht ist der Mann überfordert oder einfach nur dreist oder nur schlecht sortiert... man weiß es nicht. Schaun wir mal. Wenn das läuft, wie bisher...?
thomas1130 hat geschrieben:Ich frage mich ja immer - was soll die Polizei da machen? 8)
Die Frage stellt sich in der Tat. Entscheidend dürfte eine Anzeige sicher nicht sein, möglicherweise in irgendeiner weise hilfreich im Sinne von Druck aufbauen. :dontknow:
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skysurfer
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#11 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von skysurfer »

Dr.Zoidberg hat geschrieben:
thomas1130 hat geschrieben:Ich frage mich ja immer - was soll die Polizei da machen? 8)
Die Frage stellt sich in der Tat. Entscheidend dürfte eine Anzeige sicher nicht sein, möglicherweise in irgendeiner weise hilfreich im Sinne von Druck aufbauen. :dontknow:
Macht sehrwohl einen Sinn, da über die Polizei die Staatsanwaltschaft eingeschalten wird.
----------------------
Grüsse Hans-Peter

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goemichel
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#12 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von goemichel »

skysurfer hat geschrieben:Macht sehrwohl einen Sinn, da über die Polizei die Staatsanwaltschaft eingeschalten wird.
..und wegen welcher Straftat? Nicht zu liefern ist (GsD) noch nicht strafbar.. :roll:
Gruß, Michael
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#13 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von kawa-zx9r »

Aber wenn es doch nicht strafbar ist was soll er dann beim Anwalt?
Einen lustigen Brief für teuer Geld schreiben lassen? Mit welchem Inhalt?

Ich sehe eine Vorkasseleistung ohne anschließende Lieferung als Betrug = strafbar = Anzeige. Und gibts halt nur bei der Polizei.

Nachtrag: Ich hatte auch so einen Fall. Die Polizei hat es sehr wohl interessiert.
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gecko03
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#14 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von gecko03 »

goemichel hat geschrieben:..und wegen welcher Straftat? Nicht zu liefern ist (GsD) noch nicht strafbar.. :roll:
hast da auch eine Quelle, dass Geld einsacken und nicht liefern nicht strafbar ist...

In meinen Augen ist das ein klarer Betrug.
kaum macht man es richtig, funktioniert es...
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Crizz
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#15 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von Crizz »

Egal um welchen Betrag es geht, wir hatten es erst vor kurzem in nem ähnlichen Thema :

korrekter Weg ist, den Lieferanten schriftlich in Verzug zu setzen. Dazu Einschreiben an dessen Adresse mit der Aufforderung, binnen 10 Werktagen die Rückerstattung durchzuführen, da du auf Grund ...(der genannten Gründe) von einem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hast und dies mit Email / Fax vom ...x...x. mitgeteilt hast. Im Falle weiteren Verzugs siehst du dich leider gezwungen, deine Ansprüche auf dem Rechtsweg nebst Nebenkosten beizubringen.

Hochachtungsvoll blablabla.

Bei der Fristsetzung am besten ein festes Datum mit angeben, der Gesetzgeber sieht bei 10 AT also 14 Tage ab Datum des Schriftstücks vor weil 5 Arbeitstage angenommen werden. Wichtig : Einschreiben mit Rückantwortschein, alles anderes gilt nicht als Beleg der In-Kenntnis-Setzung.

Danach steht dir frei das nem Anwalt oder der Kripo zu übergeben, letzteres ist meist schneller und wirkungsvoller, auch ohne das ne Strafanzeige aufgenommen wird, die Herren dort haben da sehr effektive Möglichkeiten kurzfristig Einfluß zu nehmen.
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