Akku Import Stop? Was ist dran?

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torro
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#61 Re: Akku Import Stop? Was ist dran?

Beitrag von torro »

Gestern in BaWü, keine probleme :P
Gruß, Flo

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Schubi
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#62 Re: Akku Import Stop? Was ist dran?

Beitrag von Schubi »

totto hat geschrieben:Die Rechtsschutzversicheurng möchte ich sehen, die Dir ein Verfahren bis zum obersten Gerichtshof finanziert... :roll: :oops: :mrgreen:
Das wären dann bis rauf zum BFH im wesentlichen alle, bei denen das Steuerrecht versichert ist und solange es nicht um totale Popelbeträge geht, so daß man sagen könnte es steht überhaupt nicht mehr im Verhältnis (da reichen in der Regel 50 Euro Streitwert locker für aus).
Eine Rechtsschutzversicheurng kann sich genausowenig beliebig aussuchen was sie zahlt wie eine Haftpflicht oder Hausrat. Da hat man seinen vertraglichen Anspruch auf Freistellung von Anwalts- und Gerichtskosten und gut. Abgesehen davon sind Prozeßkosten auch als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer abesetzbar wenn es sich nicht um total hirnrissige Juxprozesse handelt, hat der BFH für Zivilprozesse gerade neulich so entschieden und es gibt keinen Grund warum es bei anderen Rechtsgebieten anders entschieden werden sollte.
Und ja, ich weiß wovon ich rede, denn ich schaffe selbst als Jurist für so einen Laden. Deswegen hab ich auch immer viel zu lachen, wenn Modellbauer z.B. so ohne weiteres hinnehmen, daß ihnen wegen eines defekten Reglers ein 2000-Euro-Heli in den Acker knallt und sie nur einen neuen Regler bekommen usw...
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Crizz
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#63 Re: Akku Import Stop? Was ist dran?

Beitrag von Crizz »

Die Frage ist allerdings, ob man es auf dem Widerspruchsweg dazu kommen läßt, der Widerspruch abgewiesen wird ( ! ) und man dann klagt - eine Klage gegen den Staat ( in diesem Fall ) dürfte wohl kaum durch eine Versicherung gedeckt werden, so das die private Finanzierung des Prozesses sicherlich einen solchen sicherlich obsolet werden läßt, in Anbetracht des Streitwertes. Da wäre dann eher eine Sammelklage / Klägergemeinschaft wohl fähig zu. Und in Anbetracht des Hintergrundes, das man hier evtl. nur vor dem EuGH haben könnte, wäre das ohnehin eine immens zeitaufwändige Geschichte - ich glaube, in 10 - 12 Jahren, die so ein Gesamtverfahren dauern würde, ist der Akku ohnehin längst Pampe..........
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Schubi
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#64 Re: Akku Import Stop? Was ist dran?

Beitrag von Schubi »

Crizz hat geschrieben:eine Klage gegen den Staat ( in diesem Fall ) dürfte wohl kaum durch eine Versicherung gedeckt werden, so das die private Finanzierung des Prozesses sicherlich einen solchen sicherlich obsolet werden läßt, in Anbetracht des Streitwertes. Da wäre dann eher eine Sammelklage / Klägergemeinschaft wohl fähig zu. Und in Anbetracht des Hintergrundes, das man hier evtl. nur vor dem EuGH haben könnte, wäre das ohnehin eine immens zeitaufwändige Geschichte - ich glaube, in 10 - 12 Jahren, die so ein Gesamtverfahren dauern würde, ist der Akku ohnehin längst Pampe..........
Im Steuerrecht klagst Du immer gegen "den Staat", wer kassiert denn sonst Steuern? Der Versicherung ist das völlig egal, die zahlt Dir nur keine KLagen gegen sich selber. Ob Du Herrn Meier oder die Stadtverwaltung Hintertupfingen oder die Bundesrepublik Deutschland verklagst spielt für die keine Rolle.
"Sammelklagen" in dem Sinne gibt es bei uns so nicht.
Wenn man keine Selbstbeteiligung hat, der Versuch also nichts kostet, warum soll der Anwalt es nicht mal versuchen? Bevor man vor den EuGH zieht kann man dann immer noch in den Sack hauen und hat nichts verloren.
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duke08
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#65 Re: Akku Import Stop? Was ist dran?

Beitrag von duke08 »

Update. Aktueller Stand: Post vom Zoll (HZA Ulm), Einspruch wurde geprüft, das RP hat den LiPo wegen fehlender deutscher Sicherheitshinweise erneut als nicht-konform eingestuft. Mir wird als privatem Einführer nicht gestattet, "Nachbesserungen am Produkt vorzunehmen". Nach der Lage der Fakten wird geraten, vom Einspruch abzusehen und das Produkt zurückzuschicken oder vernichten zu lassen.

Weiß jemand, insbesondere von denen mit juristischer Ausbildung, wie es kommt, dass die "Nachbesserung" einem privaten Einführer nicht gestattet wird? Und warum greift hier das GPSG überhaupt?

GPSG, Artikel 1:
"Dieses Gesetz gilt für das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, das selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt."

Bezieht sich das nur auf die Einfuhr im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (Händler, etc. vs. Privatperson) oder reicht schon die Tatsache, dass das Produkt im Ausland gekauft wurde aus, um das ganze zu einer "wirtschaftlichen Unternehmung" zu machen?

Gruß
Sascha
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helihopper

#66 Re: Akku Import Stop? Was ist dran?

Beitrag von helihopper »

Hi,

zu Deiner Frage mal folgender Link: http://www.arbeitsschutz-sachsen.de/pub ... n/gpsg.pdf

nach meiner Rechtsauffassung kann das für Dich nicht gelten.

Allerdings für HK meines Erachtens schon. Damit wäre unter Umständen das Inverkehrbringen nach D seitens HK das Problem.


Harald
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duke08
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#67 Re: Akku Import Stop? Was ist dran?

Beitrag von duke08 »

Danke Harald!

In den Leitlinien steht genau dazu folgender Satz, der leider recht eindeutig ist:
Nach den allgemeinen gewerblichen Grundsätzen ist darunter jedes von einer natürlichen oder juristischen Person (einschließlich gemeinnütziger Vereine) vorgenommene Inverkehrbringen oder Ausstellen von Produkten zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks zu verstehen, wenn hierdurch eine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr stattfindet.
Eine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr findet statt, ich habe den Akku ja nicht geschenkt bekommen sondern gekauft. (Obwohl, auf dem Päckchen war glaub "Gift" angekreuzt ;)).
Bliebe noch die Frage: Ist ein LiPo ohne Stecker "verwendungsfertig", d.h. sind Goldstecker, etc. "Standardzubehör"? Vermutlich schon :( Scheint also so, als ob es da kein Schlupfloch gibt.


Gruß
Sascha

PS: Übrigens gehts hier nicht um den bösen Chinesen, sondern um einen LiPo von HeliDirect aus den USA 8).
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tracer
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#68 Re: Akku Import Stop? Was ist dran?

Beitrag von tracer »

duke08 hat geschrieben:zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks zu verstehen
Aber das ist doch nicht zutreffend, oder?
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duke08
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#69 Re: Akku Import Stop? Was ist dran?

Beitrag von duke08 »

Stimmt. Ich hab mich auch zuerst gefreut, aber wenn man es richtig herum ließt, soll es wohl heißen:

Wenn eine "Teilnahme am Wirtschaftsverkehr" stattfindet entspricht "im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung" (lt. Gesetz) der "Erreichung eines wirtschaftlichen Zwecks". Trifft also auf alle Handelsgeschäfte zu, auch wenn der Inverkehrbringer das Zeug nicht weiterverkauft oder anderweitig gewerblich einsetzt.

Wenn ich also das Ding im Flieger aus den USA mitgebracht hätte könnten die mir nix, weil ich hab es ja nicht im Rahmen eines Handelsgeschäftes eingeführt. Irgendwie ist das schon etwas schizophren, insbesondere weil es sich nur um ein dämliches Stück Papier handelt, auf dem nur stehen muss "Nicht kurzschließen und nur mit geeigneten Ladegeräten laden"...

Gruß
Sascha
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helihopper

#70 Re: Akku Import Stop? Was ist dran?

Beitrag von helihopper »

Hi Sascha,

ich denke du zäumst das Pferd von der falschen Seite auf.

Der In-Verkehr-Bringer bist nicht Du, sondern HeliDirect. Die Grundlagen um problemlos durch den Zoll zu kommen sind mangels deutscher CE, blabla, weissweissichnichtfürdokumente für die Ulmer nicht erfüllt.
Du nimmst auch zollrechtlich nicht am wirtschaftlichen Verkehr teil, blos weil Du das Ding selbst nutzen willst.

Wenn Du das Teil aus USA mitbringst, dann ist HeliDirect aussen vor, weil Du derjenige bist, der das Ding über die Grenze schafft. Da Du nicht am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmst ist das in Ordnung, sofern keine anderen Gesetze verletzt werden. Also z.B. Verstösse gegen andere Gesetze, wie Waffengesetze, Plagiate etc..

Ich denke genau deshalb hat HK zeitweise diese phantasievollen Absender erfunden (die den Eindruck eines privaten Versenders erwecken sollten), wo natürlich schnell klar war, wer das Zeug tatsächlich verschickt hat.


Aber alles unter Vorbehalt. Ich könnte mir denken, dass die Argumentation genau so laufen würde. Leider bin ich bei dem Importkram wirklich in keinster Weise fit. Bran könnte das sicher besser eruieren. An sonsten hilft vermutlich nur die Anfrage bei einem Rechtsbeistand.

Den Einspruch zurückziehen, blos weil die Dir das ans Herz legen, würde ich allerdings nicht. Ich gehe fest davon aus, dass das Einspruchsverfahren kostenfrei ist. Wenn es kostenfrei ist, dann sollen die sich gefälligst die Arbeit machen und eine Ablehnung des Einspruchs schriftlich begründen und eine Rechtsbehelfsbelehrung auf den Ablehnungsbescheid packen.
Wenn ich jeden Einspruch zurückgenommen hätte, bei dem mir die Rücknahme vom Sachbearbeiter empfohlen wurde, dann wäre meinen Mandanten so mancher Euro durch die Lappen gegangen.


Harald
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duke08
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#71 Re: Akku Import Stop? Was ist dran?

Beitrag von duke08 »

Hmm, also ich verstehe das so, dass der Einführer bzw. Inverkehrbringer derjenige ist, der das Produkt aus einem nicht-EU Land einführt. Das ist doch letztendlich der Empfänger, nicht der Absender.

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 030:DE:PDF Artikel 2, Punkt 5:
„Einführer“: jede in der Gemeinschaft ansässige natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittstaat auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr bringt;
Den Einspruch werde ich auch erst mal nicht zurückziehen, zumindest nicht bis man mir eine brauchbare Erklärung dafür gegeben hat, warum man Privatpersonen nicht das Recht einräumt, den Mangel ("fehlende Sicherheitshinweise") zu beheben. Leider habe ich bis jetzt kein wirklich greifbares "Schlupfloch" gefunden, auf das man setzen könnte. Ich hab mal die "Verhältnismäßigkeit" ins Spiel gebracht, die in der besagten EU-Verordnung 765/2008 angeführt wird. Ein fehlendes Papier mit Hinweisen, die für einen privaten Nutzer ohnehin offensichtlich sind ist m.E. kein verhältnismäßiger Grund, die Einfuhr zu verweigern. Aber ob das zum Erfolg führt ist äußerst fraglich.

Gruß
Sascha
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Crizz
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#72 Re: Akku Import Stop? Was ist dran?

Beitrag von Crizz »

In Deutschland ist es so, das ein privater Importeur nach wie vor ein Käufer ist. Für die Deklaration einer Ware und entsprechender Sicherheitshinweise oder Zertifizierungen ist der Hersteller verantwortlich. Fehlen solche Kennzeichnungen oder Hinweise darf die Ware in Deutschland nicht in Verkehr gebracht werden, gleich auf welche Art.

Importiert ein Wiederverkäufer Akkus, gilt er als Hersteller und unterliegt damit den entsprechenden Pflichten.

Der Unterschied ist die gewerbliche Asicht, und die liegt bei privaten Käufen nicht vor.
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