auch wenn mans selber aufnimmt?
Yap, Du darfst es für Dich aufnehmen.
Den Datenträger dann auch "im Rahmen" an Deine Bekannten verleihen und sogar kopieren, aber nicht gewerblich, und auch nicht veröffentlichen, was hier bei einem Upload der Fall wäre.
"Im Rahmen" ist auch beim Gesetzgeber recht "wabbelig", so ca. 7 Kopien werden geduldet.
Sobald man's zur Verfügung stellt iss Asche...
yap.
Hier ist mal wieder der stuerzahlende Bürger der Dumme.
Wir haben
a) das Recht auf Privatkopien, wobei das halt recht schwammig formuliert ist, was den Umfang angeht.
b) wir zahlen Abgaben an die GEMA für die Datenträger (und die Hardware, die zum Erstellen benötgt wird!), egal, ob wir nur privates Material brennen/kopieren/verbreiten, oder welches, was nach a) erlaubt ist.
c) Das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen (egal ob effektiv oder nicht) ist verboten. Trotzdem müssen wir b) zahlen.
"Füher" war das noch recht einfach.
Du konntest was im TV aufnehmen (auf Video Kassette), und das auch an Deine Freunde/Bekannten/Verwandten verleihen. Genauso konntest Du einen Film in der Videothek ausleihen, und kopieren, und auch weiter verleihen.
Da spätestens die Kopie-der-Kopie Qualitativ eher schlecht war, hielt sich der Schneeballeffekt in Grenzen.
Digitale Daten lassen sich aber tausendfach reproduzieren, also entegen der FI/MU angeblich Milliardenbeträge.
Natürlich wird da nichts so heiss gegessen, wie gekocht, auch vor jahrzehnten heuten die schon rum "Home Taping Kills Music"...