Vorsicht, die Versicherung zahlt nicht zunächst in jedem Fall.
Es ist so:
Für einen Schaden kann man nur dann verantwortlich gemacht werden, wenn einen ein Verschulden trifft. Wann jemanden ein Verschulden trifft, ist im Gesetz geregelt (§ 823 BGB). Dort steht sinngemäß: Jeder der fahrlässig (egal ob leicht oder grob) oder vorsätzlich (egal ob vorsätzlich oder bedingt vorsätzlich) einen Schaden verursacht, ist dem Geschädigten zum Ersatz verpflichtet.
Die Versicherung prüft das Verschulden ebenso und nur dann, wenn den Verursacher nach § 823 BGB ein Verschulden trifft, dann zahlt auch die Versicherung. Logisch - ne Versicherung zahlt nur dann, wenn wir privat ohne Versicherung auch zahlen würden. Wir würden doch auch nur dann zahlen, wenn wir uns einer Schuld bewußt wären.
Große Ausnahme:
Privat müssten wir ohne Versicherung auch dann zahlen, wenn wir einen Schaden vorsätzlich verursachen würden. Für Vorsatz gewährt eine Versicherung aber keinen Versicherungsschutz.
Ergebnis:
Bei leicht und grob fahrlässig verursachten Schäden reguliert die Versicherung und gewährt Versicherungsschutz.
Bei vorsätzlich (auch bedingt vorsätzlich) verursachten Schäden besteht generell kein Versicherungsschutz. Die Versicherung geht auch nicht in Vorleistung oder ähnliches (kann man bei Vorsatz ja wohl auch nicht erwarten).
Rechtschutzfunktion einer Haftpflichtversicherung:
Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung bedeutet
a.) Leistung einer Entschädigung durch den Versicherer, wenn der Versicherer zu dem Ergebnis kommt, daß den Versicherungsnehmer (also wir) tatsächlich ein Verschulden trifft.
b.) Abwehr der unberechtigten Ansprüche wenn der Versicherer zu dem Ergebnis kommt, daß den Versicherungsnehmer (also wir) kein Verschulden am Zustandekommen des Schadens trifft.
D.h. auch dann, wenn jemand unberechtigt Forderungen an uns stellt, können wir diesen Schaden der Haftpflichtversicherung anzeigen. Die Versicherung übernimmt dann eine Art Rechtschutzfunktion und lehnt die unberechtigten Ansprüche für uns gegenüber dem Anspruchsteller ab.
Hoffe das war einigermaßen verständlich erklärt !
@speedy
hab ich nicht nur aufgeschnappt
