Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen
#1 Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen
Link als Nachweis:
http://www.luftverkehr.de/verordnungsde ... l?id=91522
Das PDF mit dem kompletten Text:
http://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaet ... 437-15.pdf
Gültig ab 01.06-2015
Diskussion auf RC Heli:
http://www.rc-heli.de/board/showthread.php?t=249180
http://www.luftverkehr.de/verordnungsde ... l?id=91522
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Gruß
Michael
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Voodoo700, Pyro 650-62/19er Ritzel/HeliJive,10S/AC3X..711er DH FBs/FUN-KEY CARBON 120... http://www.helifleet.com/voodoo700-acro ... pter/h2697
Voodoo400, AC-3X V3 , Koby, Pyro.
Michael
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- acanthurus
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#2 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen
Extremely interesting news.
Die alte, nie so richtig offizielle "30m-Regel" erlebt damit so eine nAtr Auferstehung.
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I told my mom when I grow up I want to be an Engineer, she told me I can't do both!
- Dr.Zoidberg
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- Registriert: 14.06.2011 16:02:51
#3 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen
Das sind doch mal vorzügliche Neuigkeiten!
Ist das zu glauben? Es gibt tatsächlich Dinge, die besser anstatt schlimmer werden. Ich krieg mich gar nicht wieder ein.
Dazu habe ich direkt auch eine Frage und hoffe jemand weiß es genauer als ich.
Von WO konkret werden die 1,5km gezogen? Tower, Ende Start/Landebahn oder wo hat so ein Fluhafen sein Zentrum?
Ist das zu glauben? Es gibt tatsächlich Dinge, die besser anstatt schlimmer werden. Ich krieg mich gar nicht wieder ein.
Dazu habe ich direkt auch eine Frage und hoffe jemand weiß es genauer als ich.
Von WO konkret werden die 1,5km gezogen? Tower, Ende Start/Landebahn oder wo hat so ein Fluhafen sein Zentrum?
Wat mutt, dat mutt!
Liberté für die Setupwahl
Wenn der liebe Gott gewusst hätte, dass wir irgendwann mit Modellbau anfangen, hätte er uns mehr Hände gegeben.
Liberté für die Setupwahl
Wenn der liebe Gott gewusst hätte, dass wir irgendwann mit Modellbau anfangen, hätte er uns mehr Hände gegeben.
#4 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen
Moin,
wenn ich mir die Karten so anschaue, dann würde ich behaupten am Außenzaun des Fluggeländes.
Harald
wenn ich mir die Karten so anschaue, dann würde ich behaupten am Außenzaun des Fluggeländes.
Harald
#5 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen
Hi,
wow, das hört sich ja mal gut an. Wo doch alle DROHNEN per se BÖSE sind - erstaunlich!
Gleich mal meine Modelle entstauben und Frühjarsputzen
Grüße
Markus
wow, das hört sich ja mal gut an. Wo doch alle DROHNEN per se BÖSE sind - erstaunlich!
Gleich mal meine Modelle entstauben und Frühjarsputzen
Grüße
Markus
Stryker F-27Q Titan X50E Pterodactyl
Diverse FPV Copter
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#6 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen
Ist die Nachricht nun gut oder schlecht.
Ich weiss das für den Stuttgarter Stammtisch(skysurfer), sowie für mich selbst eine Ausnahmegenehmigung der DFS vorliegt. Diese ging jedoch bis 100m.
Fraglich bleibt ob diese dann weiterhin Gültigkeit hat.
grüße Thomas
Ich weiss das für den Stuttgarter Stammtisch(skysurfer), sowie für mich selbst eine Ausnahmegenehmigung der DFS vorliegt. Diese ging jedoch bis 100m.
Fraglich bleibt ob diese dann weiterhin Gültigkeit hat.
grüße Thomas
Blade mCPx BL
T-REX 450L Dominator 6s + AR7200BX
Logo 550SX v2 + VStabi + Spektrum Sat
Logo 690 SX + VBar NEO + Spektrum Sat
AccuRC 2.0.5 -- Sim
Spektrum DX9 Black Edition -- Tx
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#7 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen
Jede Flugplatzbeschreibung sollte den "Mittelpunkt" des Flugplatzes enthalten.Dr.Zoidberg hat geschrieben:Von WO konkret werden die 1,5km gezogen? Tower, Ende Start/Landebahn oder wo hat so ein Fluhafen sein Zentrum?
Dieser Punkt wird in GPS Koordinaten angegeben.
Spektrum DX9, Protos 500 Plaste (MicroBeast), Protos 500 Carbon stretched, Voodoo 700 (VStabi)
#8 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen
wenn man sich den Text durchließt ist es eigentlich ganz einfach
Ich würde mal vermuten das ein Zaun eine Begrenzung darstellt. Wenn das nicht da stehen würde würde ich auch auf den Bezugspunkt tippen.der Flugbetrieb in einer Entfernung von mindestens 1,5 km zur nächsten Begrenzung des Flugplatzes stattfindet und
In FFM wären dann ja praktisch alle Landebahnen zum Modellflug freigegeben wenn es so wäreTeaRex hat geschrieben:Jede Flugplatzbeschreibung sollte den "Mittelpunkt" des Flugplatzes enthalten.Dr.Zoidberg hat geschrieben:Von WO konkret werden die 1,5km gezogen? Tower, Ende Start/Landebahn oder wo hat so ein Fluhafen sein Zentrum?
Dieser Punkt wird in GPS Koordinaten angegeben.
Friso
- "Die Jugend liebt heutzutage den Luxus. Sie hat schlechte Manieren, verachtet die Autorität, hat keinen Respekt vor den älteren Leuten und schwatzt,
wo sie arbeiten sollte. Die jungen Leute stehen nicht mehr auf, wenn Ältere das Zimmer betreten. Sie widersprechen ihren Eltern,
schwadronieren in der Gesellschaft, verschlingen bei Tisch die Süßspeisen, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer."
Sokrates - to pray: To ask the laws of the universe to be annulled on behalf of a single petitioner confessedly unworthy.
Ambrose Bierce
#9 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen
Ich würde behaupten das eine "explizite Aufstiegsgenehmigung" einer "allgemeinen" vorangestellt ist. Also sollte sich hier nix ändern. Wobei wir die 100m eh selten erreichen.Bronxx hat geschrieben:Ist die Nachricht nun gut oder schlecht.
Ich weiss das für den Stuttgarter Stammtisch(skysurfer), sowie für mich selbst eine Ausnahmegenehmigung der DFS vorliegt. Diese ging jedoch bis 100m.
Fraglich bleibt ob diese dann weiterhin Gültigkeit hat.
grüße Thomas
Sent from Teufelsapparätle
grüße Michael
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TREX 500 FBL, suche Sponsor für MicroBeast Test ....
Status: Rundflug mit Kunstflugeinlagen manchmal Tic und weniger Toc
Besucht uns auf HeliChat.de - Von Helipiloten für Helipiloten
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- acanthurus
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#10 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen
So, jetzt hab ich mir das auch endlich mal detaillierter zu Gemüte geführt.
Diese Regelung ist beinahe zu gut um wahr zu sein, und mich überrascht es ehrlich gesagt, dass man im Zeitalter von Drohnenpanik so einen Schritt durchzieht. Damit wäre der Merkel-Angreifer vermutlich nur wegen Dummheit im Dienst zu belangen gewesen
Das entkriminalisiert den ohnehin nicht verhinderbaren "Laiendrohnen-Boom" in den Kontrollzonen, zum anderen entlastet es die Flugsicherung, die sich inzwischen einer Flut von Freigabeanfragen gegenüber sehen.
Jetzt ist es an uns, dieses Ding respektvoll und verantwortlich anzuwenden und nicht als Freibrief für Flugbetrieb immer und überall anzusehen - darin sehe ich die größte Gefahr. Wir haben hier eine Gratis-Eintrittskarte bekommen, aber die AGBs müssen wir dennoch unbedingt beachten.
gruß
andi
Nicht vorangestellt, aber sie wird dadurch nicht unwirksam - steht so ja auch im Gesetzestext - alles, was nicht unter die genannten Bedingungen fällt muss wie immer beantragt werden... uns das hat man ja am helistammtisch gemacht.Ich würde behaupten das eine "explizite Aufstiegsgenehmigung" einer "allgemeinen" vorangestellt ist
Diese Regelung ist beinahe zu gut um wahr zu sein, und mich überrascht es ehrlich gesagt, dass man im Zeitalter von Drohnenpanik so einen Schritt durchzieht. Damit wäre der Merkel-Angreifer vermutlich nur wegen Dummheit im Dienst zu belangen gewesen
Das entkriminalisiert den ohnehin nicht verhinderbaren "Laiendrohnen-Boom" in den Kontrollzonen, zum anderen entlastet es die Flugsicherung, die sich inzwischen einer Flut von Freigabeanfragen gegenüber sehen.
Jetzt ist es an uns, dieses Ding respektvoll und verantwortlich anzuwenden und nicht als Freibrief für Flugbetrieb immer und überall anzusehen - darin sehe ich die größte Gefahr. Wir haben hier eine Gratis-Eintrittskarte bekommen, aber die AGBs müssen wir dennoch unbedingt beachten.
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#11 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen
Und was den Sicherheitsabstand betrifft : die mitte des Flughafens ist dafür nicht von belang, es gilt das gesamte Areal, also entsprechend 150 m Zaun. Sonst könnte man auch auf der Landebahn fliegen, und das dies wiederum absurd wäre dürfte auch jedem klar sein.
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"Leben ist das, was passiert, während du etwas ganz anderes planst" ... ( John Lennon )
! REVOLECTRIX-Distributor ! -> Ladeequipment / Akkus : -> HaDi-RC.de
Alle Projektberichte für den VTH-Verlag als PDF zum Download unter http://www.CrizzD.de !
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#12 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen
inzwischen gibt es wohl eine Organisation die sich um drohnenfreie Gebiete bemüht .
Man kann "sein Gebiet" quasi in einer Blacklist Datenbank der ich nenne es jetzt mal "Drohne" eintragen lassen. Anscheinend laufen auch Gespräche mit DJI und den anderen "Großen" Herstellern. Die FLuggeräte sollen dann selbstständig den Überflug der Blacklistet Items verweigern ....
An für sich ein interessanter Ansatz .
https://www.noflyzone.org/
Man kann "sein Gebiet" quasi in einer Blacklist Datenbank der ich nenne es jetzt mal "Drohne" eintragen lassen. Anscheinend laufen auch Gespräche mit DJI und den anderen "Großen" Herstellern. Die FLuggeräte sollen dann selbstständig den Überflug der Blacklistet Items verweigern ....
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grüße Michael
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#13 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen
"Gespräch" heißt vermutlich, dass man sie mal angeschrieben hat.Anscheinend laufen auch Gespräche mit DJI und den anderen "Großen" Herstellern
Kann mir nicht vorstellen, dass die da ansatzweise drauf eingehen, wenn die Sache nicht mit einer zwingenden gesetzlichen Grundlage ausgestattet ist. Und diese leitet sich aus dem nationalen Recht ab - viel Spaß beim Einpflegen in die im LFZ mitgeführte Database eines international vertriebenen Produktes.
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#14 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen
sorry, aber so eine site ist für mich bullshit. ich hasse meinen nachbarn und mache dann dort eine noflyzone......
so etwas öffnet doch tor und tür für die die keinen bock auf so ein hobby haben....
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Gruss
Jan-Malte
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Ich bin nur dafür verantwortlich was ich sage oder schreibe, NICHT dafür was andere darunter verstehen!
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- acanthurus
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#15 Re: Freigabe für Flugmodelle innerhalb von Kontrollzonen
In Deutschland ist die Rechtslage so, dass es zwar kein definiertes Höhenlimit bezüglich des Grundstückseigentums gibt (d.h. mir "gehört" die Luft / das Volumen über meinem Grundstück gleich mit), jedoch schränkt das LuftVG das soweit ein, dass Privatpersonen den Überflug ihres Grundstückes nicht verbieten können. Ab da greifen "nur noch" die festgesetzten Mindestflughöhen, welche ja in dieser Form für Flugmodelle nicht angewendet werden können.
Über das Luftrecht hat eine solche Nofly-Initiative also keinerlei Handhabe gegen "Drohnen" über dem Grundstück. Bleibt lediglich die Wahrung der Privatsphäre, Ruhestörung, Recht am eigenen Bild etc... aber da muss man erst mal einen Verstoß nachweisen.
gruß
a.p.
Über das Luftrecht hat eine solche Nofly-Initiative also keinerlei Handhabe gegen "Drohnen" über dem Grundstück. Bleibt lediglich die Wahrung der Privatsphäre, Ruhestörung, Recht am eigenen Bild etc... aber da muss man erst mal einen Verstoß nachweisen.
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