Das erste Modell
#31 Re: Das erste Modell
alles was du ferngesteuert in die luft bringst unterliegt der versicherungspflicht
eigentlich auch dieses spielzeug was man bei diversen discountern kaufen kannst...
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Gruss
Jan-Malte
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#32 Das erste Modell
Normalerweise kaue ich nicht alles vor aber das hier ist wichtig.
http://www.gesetze-im-internet.de/luftv ... G000202301
Paragraph 1. Punkt 9 und 11
Es gibt hier keine Unabhängige Information sondern nur knallhart "geltendes Recht"
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grüße Michael
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#33 Re: Das erste Modell
Wollen nicht alle Versicherungen Geld verdienen?Die PHV will mit Dir Geld verdienen und wird Dir das erzählen was Du hören willst
Genau das gilt es nun zu klären.Es steht aber auch nicht drin das sie eine Luftfahrthaftpflicht enthält?
Es ist auch in meinen Augen sehr rücksichts- sowie verantwortungsvoll, Einsteiger darauf hinzuweisen.Das gehört zwangsläufig dazu und erfordert in der Reegel kein extra Thema, da jeder Neueinsteiger darauf hingewiesen wird, das ohne Versicherung nix ist mit Fliegen!
Selbstredend der Sicherheit das wenn ich bei einem der großen, sei es dmfv, dmo, oder andere, wirklich unkompliziert gezahlt wird im Fall der Fälle, lässt mich mein Hobby genießen.
Ich kann kaum glauben, dass die quasi alles zahlen. Bestimmt haben nicht alle hier die Versicherung des DMFV, DMO etc. bereits in Anspruch genommen.Sowohl ich, als auch Du wären die Wände hochgegangen.
Das ist meine Interpretation von Versicherungsgebaren.
Zahlen die auch, wenn man an seinem Sender rumlötet, also z. B. gewisse (u. U. fehlerhafte) Modifikationen an Sendemodulen vornimmt? Das habe ich zwar nicht vor, manche in diesem Forum scheinen dies jedoch zu tun.
Gemäß dem LuftVG sogar streng genommen Papierflieger, oder? Aber das überrascht mich nicht.alles was du ferngesteuert in die luft bringst unterliegt der versicherungspflicht
eigentlich auch dieses spielzeug was man bei diversen discountern kaufen kannst...
Danke für diesen Beitrag, damit werde ich mich nun befassen; ich habe jedoch kein Jura studiert. Außerdem werde ich mich bei der PHV erkundigen. Dies ist nach geltendem Recht bestimmt nicht verboten.knallhart "geltendes Recht"
#34 Re: Das erste Modell
Wobei man sagen muss, dass der DMFV nicht unbedingt pro Wildflieger ist.Sofapilot hat geschrieben:Und man nebenbei noch Leute unterstützt, die dafür sorgen, das man auch morgen noch auf der grünen Wiese fliegen kann.
Da wurden in der Vergangenheit schon einige Kapriolen veröffentlicht …
Ich bin vom DMFV (weil mich das Gejammer im Durchhalteblättchen genervt hat) zur DMO gewechselt (die auch gleich noch Autos und Boote mit drin haben, für weniger Geld), und abgesehen von fehlender portemonnaie-tauglicher Plastikkarte bin ich zufrieden.
Aber bei DMFV machst Du auf jeden Fall auch keinen Fehler, die sind kompetent und zügig, ich hatte zwei mal mit ihnen zu tun, einmal ist mir jemand in den Heli geflogen, einmal war ich Flugleiter bei einer schon recht kostspieligen Mid-Air-Collision, und in beiden Fällen war der Service vom DMFV absolut perfekt.
Ich würde mich da einfach nicht auf eine PHV verlassen, wenn es teuer wird, können die Probleme kommen, das wäre mir zu heikel.
- seitwaerts
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#35 Re: Das erste Modell
Früher, als noch der Bundesadler auf den Sendern klebte, durftest Du nichtmal einen Schalter anmalen, oder eine Aufkleber auf's Gehäuse bappenPhilFlieger hat geschrieben:Zahlen die auch, wenn man an seinem Sender rumlötet, also z. B. gewisse (u. U. fehlerhafte) Modifikationen an Sendemodulen vornimmt? Das habe ich zwar nicht vor, manche in diesem Forum scheinen dies jedoch zu tun.
Selbst das NAchrüsten von Schaltern durfte nur mit HArdware des Senderherstellers erfolgen. Wurde das allerdings in Eigenregie (nicht vom HErsteller oder vom Händler) durchgeführt, war der Adler schon am bröseln.
Heute darfst Du durchaus selbst löten, und Änderungen vornehmen. Im Ernstfall muss heute die Gegenseite nachweisen, dass es Dein Sender war, der das Problem verursacht hat.
Was nicht gerade einfach ist, egal, wer den Nachweis führen soll.
Ergo: kein Problem.
Zumal wir hier nur vorhandene (und zugelassene Sendemodule) in unsere Sender integrieren, oder irgendwelche Extrawürste mit speziellen Schaltern einbauen.
Nein, die nicht.PhilFlieger hat geschrieben:Gemäß dem LuftVG sogar streng genommen Papierflieger, oder?
Aber ein freifliegender UHU unterliegt schon der Versicherungspflicht.
Mir ist bislang kein PHV bekannt, der eine der LuftVO entsprechende Modellhalterhaftpflicht (die heisst so, und so sollte das auch im Kleingedruckten stehen) übernimmt.
Weiter oben wurde gesagt, dass fast immer der Gerling-Konzern im Hintergrund sitzt (ist mindestens beim DMFV so), aber die Allianz oder der HDI geben Dir keine direkte Modellhalterhaftpflichtversicherung.
Grysze, Volker
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#36 Re: Das erste Modell
Zugelassen durch WEN?und zugelassene Sendemodule
Es gibt lediglich gewisse Pflichten (CE-Zeichen, Konformitätserklärung...), wenn man sowas in den verkehr bringen will.
Ein selbsterfundenes, selbstgelötetes HF-Teil für den Eigenbedarf ist heute im Prinzip genauso legal, solange du es nicht verkaufst und es (im Schadensfall) nachweislich innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen arbeitet.
gruß
andi
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#37 Re: Das erste Modell
Hm, Du hast recht, Andi.
Eine Zulassung in diesem Sinne gibt es ja nicht mehr.
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#38 Re: Das erste Modell
Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, kann ich mir kaum vorstellen, dass Schäden in jedem Fall so reibungsfrei erstattet werden. Die Modellhalterhaftpflichtversicherungen sind schließlich auch "nur" Versicherungen. Ich würde mich bei der Versicherung schon fragen, wieso man sein Auto möglicherweise so dicht am Landplatz parken muss.Schadenabwickling beim DMFV:
Pilot steuert sein Modell bei der Landung nicht sauber und donnert in mein Auto.
3 Tage später Fragebogen der Versicherung bei dem Kollegen und mir. Fragebogen ausgefüllt. Kostenvoranschlag zur Versicherung und 5 Tage später war das Geld auf meinem Konto.
Dann repariert und es war knapp 20% teurer, als lt. Kostenvoranschlag. Rechnung hingeschickt, ein Rückruf des Versicherers bei der Werkstatt und 9 Tage später das Geld auf meinem Konto.
Top, solche Informationen sind für mich aktuell relevant. Ich werde die Modellhalterhaftpflichtversicherungen sowieso noch im Detail vergleichen.Wobei man sagen muss, dass der DMFV nicht unbedingt pro Wildflieger ist.
Da wurden in der Vergangenheit schon einige Kapriolen veröffentlicht …
Ich bin vom DMFV (weil mich das Gejammer im Durchhalteblättchen genervt hat) zur DMO gewechselt (die auch gleich noch Autos und Boote mit drin haben, für weniger Geld), und abgesehen von fehlender portemonnaie-tauglicher Plastikkarte bin ich zufrieden.
Da es auch sicher Unfälle mit fehlerhaften Fernsteueranlagen geben kann, ist das hier dargestellte Verhalten der PHV zu Teilen nachvollziehbar. Dies gilt natürlich auch für Modelle in mangelhaftem Zustand.Zahlen die auch, wenn man an seinem Sender rumlötet, also z. B. gewisse (u. U. fehlerhafte) Modifikationen an Sendemodulen vornimmt?
Zuletzt geändert von PhilFlieger am 12.02.2015 14:50:33, insgesamt 1-mal geändert.
- seitwaerts
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#39 Re: Das erste Modell
Ich selbst hatte noch keinen Schaden beim DMFV gemeldet, ich weiss aber aus meinem Verein, dass die wirklich so schnell und reibungsarm arbeiten.PhilFlieger hat geschrieben:Ohne jemandem zu nahe treten zu wollen, kann ich mir kaum vorstellen, dass Schäden in jedem Fall so reibungsfrei erstattet werden. Die Modellhalterhaftpflichtversicherungen sind schließlich auch "nur" Versicherungen. Ich würde mich bei der Versicherung schon fragen, wieso man sein Auto möglicherweise so dicht am Landplatz parken muss.
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#40 Re: Das erste Modell
Gut, gibt es hier auch Erfahrungen mit der DMO oder weiteren Versicherungen (oder gar PHV )?seitwaerts hat geschrieben:Ich selbst hatte noch keinen Schaden beim DMFV gemeldet, ich weiss aber aus meinem Verein, dass die wirklich so schnell und reibungsarm arbeiten.
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#41 Re: Das erste Modell
Im Grunde wurde jetzt ja alles gesagt.
Wie sich die ein oder andere Person nun entscheidet muss der jenige mit sich aus machen. Nur muss klar sein, sollte es einmal zu einem Personenschaden kommen, bist du finanziell fuer den Rest deines Lebens ruiniert und verlierst all das bis dahin ersparte!!!
Wie sich die ein oder andere Person nun entscheidet muss der jenige mit sich aus machen. Nur muss klar sein, sollte es einmal zu einem Personenschaden kommen, bist du finanziell fuer den Rest deines Lebens ruiniert und verlierst all das bis dahin ersparte!!!
#42 Re: Das erste Modell
Nur eines nicht :
Das ist so nicht ganz korrekt. Denn die Luft ist nicht das Kriterium. Auch wenn ich Modellboote oder Cars, Funktionsmodelle oder wasweißich nicht alles betreibe, benötige ich einen Haftpflichtschutz, der mich absichert. Denn aus jedem Modell kann eine Schädigung Dritter resultieren.Sundog hat geschrieben:alles was du ferngesteuert in die luft bringst unterliegt der versicherungspflicht
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#43 Re: Das erste Modell
Crizz,
das ist meines Erachtens Unsinn.
Versicherungspflicht für Cars und Boote??
Das wäre etwas ganz Neues.
Und nebenbei bemerkt. Hier geht es um Luftrecht
das ist meines Erachtens Unsinn.
Versicherungspflicht für Cars und Boote??
Das wäre etwas ganz Neues.
Und nebenbei bemerkt. Hier geht es um Luftrecht
#44 Re: Das erste Modell
Eine Seite vorher geschrieben :Crizz hat geschrieben:Nur eines nicht :
Das ist so nicht ganz korrekt. Denn die Luft ist nicht das Kriterium. Auch wenn ich Modellboote oder Cars, Funktionsmodelle oder wasweißich nicht alles betreibe, benötige ich einen Haftpflichtschutz, der mich absichert. Denn aus jedem Modell kann eine Schädigung Dritter resultieren.Sundog hat geschrieben:alles was du ferngesteuert in die luft bringst unterliegt der versicherungspflicht
Sundog hat geschrieben:Die benötigst Du in dem Moment wenn Du etwas in die Luft bringst (für Bodengebunden kann man das noch evtl. so lassen, aber auf Dauer auch hier eine entsprechende Modellhaftpflichtversicherung die im ÜbrigenPhilFlieger hat geschrieben:Danke Andi,
genau aus diesem Grund möchte ich mich vorab informieren und nicht eine Versicherung zusätzlich abschließen, die ich womöglich nicht benötige.
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Jan-Malte
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#45 Re: Das erste Modell
Sorry Malte - überlesen. War zu spät und die Finger noch schneller als die Augen
@Harald : unter bestimmten Umständen schon - spätestens im Wettbewerbsbereich. Und ein Wettbewerbsmodell ohne entsprechende Versicherung außerhalb von Wettbewerbsgeländen zu fahren könnte teuer werden, wenn jemand zu schaden kommt. Von daher ist eine entsprechende HP zumindest sinnvoll, bzw. den bestehenden VS-Schutz auf die nötige Deckung hin prüfen zu lassen - ob nun eine Pflicht seitens des Gesetzgebers besteht oder nicht, wer will shcon nen Schaden selber löhnen müssen ? Und körperliche Schäden sind sehr, sehr teuer....
@Harald : unter bestimmten Umständen schon - spätestens im Wettbewerbsbereich. Und ein Wettbewerbsmodell ohne entsprechende Versicherung außerhalb von Wettbewerbsgeländen zu fahren könnte teuer werden, wenn jemand zu schaden kommt. Von daher ist eine entsprechende HP zumindest sinnvoll, bzw. den bestehenden VS-Schutz auf die nötige Deckung hin prüfen zu lassen - ob nun eine Pflicht seitens des Gesetzgebers besteht oder nicht, wer will shcon nen Schaden selber löhnen müssen ? Und körperliche Schäden sind sehr, sehr teuer....
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