Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

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goemichel
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#16 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von goemichel »

gecko03 hat geschrieben:hast da auch eine Quelle, dass Geld einsacken und nicht liefern nicht strafbar ist...
Andersrum wird ein Schuh draus. Sag mir eine Quelle, dass das strafbar ist (nulla poena sine lege = Keine Strafbarkeit ohne Gesetz).
Dem Händler muss nachgewiesen werden, dass er in der Absicht gehandelt hat, dein Vermögen zu schädigen, um sich zu bereichern.
Gruß, Michael
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skysurfer
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#17 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von skysurfer »

Moin,
goemichel hat geschrieben:
gecko03 hat geschrieben:hast da auch eine Quelle, dass Geld einsacken und nicht liefern nicht strafbar ist...
Andersrum wird ein Schuh draus. Sag mir eine Quelle, dass das strafbar ist (nulla poena sine lege = Keine Strafbarkeit ohne Gesetz).
Dem Händler muss nachgewiesen werden, dass er in der Absicht gehandelt hat, dein Vermögen zu schädigen, um sich zu bereichern.
Sowas hasse ich wie die Pest :wink:
Zuerst eine Behauptung aufstellen und dann den Spies umdrehen um den gegenüber ins offene Messer laufen zu lassen. :cry:

@goemichel: Solltest Du dich in unserem Rechtswesen auskennen, würde ich es für sehr hilfreich empfinden, die entsprechenden Gesetze zu nennen.
Meine Aussage ist aus dem holen Bauch gem. meinem Rechtsempfinden und das ich damit so falsch nicht liege, zeigen einige Reportagen im TV die genau
in Richtung Betrugsermittlungen gehen. Ob Betrug nachgewiesen werden kann steht auf einem ganz anderen Blatt, zumindest können wir das als Käufer im Fernabsatz nicht einschätzen. Somit würde ich das eindeutig der Staatsanwaltschaft überlassen, den die kennen sich wesentlich besser aus als ich.
----------------------
Grüsse Hans-Peter

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thomas1130
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#18 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von thomas1130 »

skysurfer hat geschrieben:..würde ich es für sehr hilfreich empfinden, die entsprechenden Gesetze zu nennen.
Es gibt keine Quelle für "Nichtstrafbarkeit" - denn es ist genau umgekehrt - alles, was nicht explizit als Tatbestand genannt wird, ist eben nicht strafbar.
Ich würde mir auch schwer tun - nur so als Beispiel - dir die Quelle zu nennen, dass zB "Husten auf offener Straße" nicht strafbar ist ;)

Und die Händler haben ja (meistens) keinen Vorsatz, dir nicht zu liefern - sie können es bloß halt oft nicht, weil zB ihr Lieferant auf Vorkassa besteht und bei ihnen gerade "Ebbe" in der Kassa ist, etc , etc..
Er würde ja gerne - bloß kann er eben nicht.. -> und genau das ist nicht strafbar.
(Ganz abgesehen davon, dass wenn er eine Strafe bekäme, du ja immer noch kein Geld (oder Ware) deswegen hättest)

Edit: @TS: ich würde einfach hartnäckig bleiben - Fax, Brief, mail - egal - meistens dauert es, aber die Hartnäckigsten bekommen dann doch was.. :)
Zuletzt geändert von thomas1130 am 26.09.2013 08:40:03, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße
Thomas
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Crizz
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#19 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von Crizz »

Ganz so einfach ist es nicht. Wenn du eine Ware haben willst und über einen Shop bestellst, wird ein Rechtsgeschäft zwischen Anbieter und Käufer ein Vertrag geschlossen. Da der Käufer bereits per Vorkasse seinen Teil erfüllt hat, ist der Anbieter im Lieferverzug. Erfüllt er diesen Vertrag (Lieferung) nicht in angemessener Zeit ohne Angabe von Gründen, kann es bereits als einseitiges Rechtsgeschäft angesehen werden, und das ist durchaus strafbar. Den Gesetzgeber interessiert es dabei nämlich herzlich wenig, aus welchen Gründen er nicht liefert, solange er dem Käufer diese nicht mitteilt, und dazu hat er bei nicht lagernder Ware das auch in seinem Shop anzugeben.

Biete ich einen Artikel als "ab Lager verfügbar an", den ich gar nicht habe, und warte dann selber 4 Wochen drauf, kann man auch durchaus vorsätzliche Täuschung unterstellen.

Aber das ganze führt etwas zu weit, das sind dann bereits Bereiche für Fachanwälte. Hier ging es ja ursprünglich erstmal darum, wie man sich korrekt verhält ohne gleich mit dem Anwalt ins Haus zu fallen. ;)
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Faultier
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#20 Re: AW: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von Faultier »

Irgendwie kommt mir da was bekannt vor. Ich habe vor mehr als einem Monat ein paar Teile in einem Shop mit guter Bewertung aus gleichem Postzahlengebiet bestellt. Rund 2 Wochen später gab ich nochmals dort eine Bestellung auf. Nach rund 3 Wochen hakte ich dort per Mail nach (da telefonisch kaum erreichbar). Noch am selben Tag erhielt ich die Nachricht, dass. man wohl noch auf 2 Teile warten würde, die eigentlich schon lange hätten da sein sollen. Ich bat den Shop-Betreiber um Teillieferung, was auch umgehen geschah!
Auf die restlichen beiden Teile durfte ich 3 bzw 5 Wochen warten, sind aber inzwischen angekommen. Bezahlung - weil's schnell gehen sollte - Vorkasse!

Zur Sache wegen der Strafbarkeit:
Wenn man den Verkäufer nach angemessener Lieferzeit kontaktiert und ihm dann eine weitere Frist setzt, dieser die gesetzte Frist missachtet, dann gerät er somit Lieferverzug. In diesem Falle kann ich ohne Folgen gänzlich vom Kaufvertrag zurücktreten und geleistete Vorauszahlungen einfordern. Kommt der Händler den Forderungen nicht nach, dann macht er sich strafbar!

In meinem Fall ist alles gut gelaufen, der Händler hat - wenn auch keine verbindliche Frist gesetzt wurde - geliefert. Ob ich aber künftig nochmal 5 Wochen auf Ersatzteile warten will, steht in den Sternen. Meine letzte Bestellorder erhielt jedenfalls kürzlich erstmal ein anderer Shop..

Gesendet von unterwegs...
Grüßle Marco
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goemichel
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#21 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von goemichel »

skysurfer hat geschrieben:@goemichel: Solltest Du dich in unserem Rechtswesen auskennen, würde ich es für sehr hilfreich empfinden, die entsprechenden Gesetze zu nennen.
Wie thomas1130 schon sagte (und ich übrigens auch): dafür gibt es keine Quelle.
Der Grundsatz "nulla poena sine lege" gilt schon seit mehr als 2000 Jahren. ;)
Crizz hat geschrieben:Erfüllt er diesen Vertrag (Lieferung) nicht in angemessener Zeit ohne Angabe von Gründen, kann es bereits als einseitiges Rechtsgeschäft angesehen werden, und das ist durchaus strafbar.
@Crizz: kannst du hierfür einen Beleg bringen, einen Paragrafen nennen?

Ob der Händler betrügen will oder einfach zu doof ist, ordentlich Geschäfte zu machen, müsste man erstmal herausfinden.
Deshalb rate ich - wie auch thomas1130: hartnäckig bleiben.
Gruß, Michael
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Crizz
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#22 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von Crizz »

Ich bin kein Anwalt, und wenn du Belege willst hol dir als erstes mal das BGB und fang bei §180 (einseitiges Rechtsgeschäft) an und lies dir gleich auch §286 (Verzug) durch. Es gibt mehr als genug Internetseiten auf denen man im BGB, StGB und sonstigen suchen kann, und ich werd dir sicher weder das Leben noch Googlen erklären, das solltest du können und eher mal den Gegenbeweis antreten anstatt dauernd nach Belegen zu verlangen.
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goemichel
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#23 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von goemichel »

Crizz - da du kein Anwalt bist, solltest du auch nicht so mit Begriffen und Paragrafen um dich werfen.
Wie ich oben schon sagte, man kann nicht durch Nennung von Vorschriften beweisen, dass etwas nicht strafbar ist, sondern nur umgekehrt.
Zu deinen Ausführungen:

1. Die Vorschriften des BGB gehören zum Zivilrecht und begründen keine Strafbarkeit.

2. § 180 BGB hat nichts - aber auch gar nichts - mit dem hier vorliegenden Fall zu tun. Der beschäftigt sich - im Buch 1, Abschnitt 3 Rechtsgeschäfte, Titel 5 des BGB ("Vollmacht und Vertretung") - nur mit der Frage der Vertretung bei einem einseitigen Rechtsgeschäft. Das wiederum sind z.B. Eigentumsaufgabe (§ 959 BGB), Auslobung (§ 657 BGB) oder das Testament (§ 2247 BGB).

3. Auch § 286 BGB gehört nur bedingt hierhin, den er beschreibt lediglich, wann jemand "in Verzug" gerät.

4. In Frage kommt möglicherweise § 263 StGB (Betrug). Der lautet: " Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Grundvoraussetzung für Betrug ist also die Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtwidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Betonung liegt auf "rechtswidrig". Der Händler müsste also (von Anfang an) gewollt haben, nicht zu liefern. Was zu beweisen wäre.
Vielleicht ist er einfach zu doof, einen ordentlichen Versandhandel zu führen...
Gruß, Michael
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gecko03
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#24 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von gecko03 »

@goemichel
um Dir etwas auf die Sprünge zu helfen, das Nichtliefern mag >primär< noch nicht strafbar sein. Gründe dafür mag es genügend geben (Artikel nicht lieferbar, Differenzen im Bestand, Krankheit der Mitarbeiter, etc.). Allerdings muss der VK wenn er nicht in der Lage ist zu liefern, und der Käufer vom Kaufvertrag zurücktritt, umgehend das Geld zurückerstatten. Die Floskeln und Zeiten dazu wurden ja schon gepostet. Ich würde das mit einer Frist von 2 Wochen einfordern. Wenn die Frist ohne Geldeingang verstrichen ist, mit der Rechtsschutz zum Anwalt, und apropos, ein guter Anwalt stellt auch gleich Strafanzeige bei der Polizei.

edit: und noch etwas. Im Falle eines Kaufes hat der Käufer mit dem VK einen Wirksamen Kaufvertrag abgeschlossen. Ein Vertrag gilt IMMER Beidseitig. Sprich auch der VK muss sich daran halten. sprich ganz so einfach ist es für den VK auch nicht. Der Rest wurde ja schon geschrieben.
Zuletzt geändert von gecko03 am 26.09.2013 12:08:31, insgesamt 1-mal geändert.
kaum macht man es richtig, funktioniert es...
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Mens
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#25 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von Mens »

Ihr schweift vom Thema ab :wink:

Letzlich muss der Händler seinen Teil vom Rechtsgeschäft erfüllen. Wenn er dies nicht tut muss ich den Kontakt suchen.
Möglickeiten hierfür wurden oben ja schon einige genannt.

Ich kenne auch die andere (Händler)Seite und die Erklärung ist letztlich sehr einfach -> Wo Menschen arbeiten passieren Fehler.
Dieser hier ist eigentlich der Standartfall, richtig schlimm wird es dann wenn mehrere Fehler beim gleichen Kunden passieren. Das ist dann für beide Seiten richtig unangenehm kommt aber leider hin und wieder mal vor.

Ein höflicher respektvoller Umgang beider Seiten ist dann das wichtigste, um auf beiden Seiten unötigen Stress und Ärger soweit wie noch möglich zu vermeiden.

Ich kann euch den Tip geben: Wenn ihr Ärger mit eurem Händler habt, geht ihm höflich auf die Nerven. Ruft ihn immer wieder an fragt ob es Neuigkeiten gibt. Am Anfang des Verzuges 1mal die Woche dann 2mal... und immer so weiter.
Gerade bei Reklamationen die der Händler für euch beim Hersteller durchboxen muss ist es wichtig höflich zu bleiben. Rechtsdrohungen, laut werden etc. bringen euch hier nicht anährend soweit wie ein gutes Verhältnis zum Händler. Denn ob der Hersteller eine Reklamation ablehnt oder anerkennt kann ein geschickter Händler in vielen Fällen beeinflussen, auch wenn er das seinem Kunden gegenüber nie zugeben wird. :D

Wie ist es den Ausgegangen hast du dein Servos schon bekommen? Hat sich der Händler für seine 2 Fehler entschuldigt?
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#26 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von Dr.Zoidberg »

die Herren, piano piano.

Ich bedanke mich für eure Anteinahme, empfinde es jedoch als zu früh von Vorsatz zu sprechen.

Betrug sehe ich keinen. Im höchten Falle eher eine Art der Unterschlagung.
Betrug bedarf des Vorsatz zur Bereicherung und dazu sehe ich noch keinerlei Anzeichen.

Wie weiter vorne von mir bereits erwähnt, habe ich noch einmal mit ihm sprechen können und es macht (momentan) den Eindruck auf mich als überwiege eine gewisse Form der Überlastung.

Ich werde diese Woche noch abwarten ob sich mein Geld wieder auf meinem Konto anfinden wird oder nicht.
Nach ablauf dieser Woche gehen Faxe und Einschreiben mit klaren Fristen an die Betreffende Adresse und man wird sehen... ja, ich bin ein geduldiger Mensch, bis das Fass überläuft. Ab diesem Zeitpunkt hat man mich nur sehr ungern mit dem Finger auf der Klingel vor seiner Tür stehen. Aber soweit wird es sichelich nicht kommen.

Gedulden wir uns ein bisschen und warten mit weiteren Spekulationen ab.
Ich halte euch auf dem laufenden.
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#27 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von Crizz »

Gönau ;)
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#28 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von Dr.Zoidberg »

Crizz hat geschrieben:Gönau ;)
Das versteh ich nicht.
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#29 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von T-Rex 550 »

Dr.Zoidberg hat geschrieben:
Crizz hat geschrieben:Gönau ;)
Das versteh ich nicht.
Gönau= Genau :mrgreen: soll bedeuten , er sieht es , wie Du :idea: :mrgreen:
Übrigens:
Wärme bewirkt ja bekanntlich, daß sich Materie ausdehnt -- OK ?
Also : ich bin nicht dick, ich bin heiß ....... :D

Regleröffnung berechnen (als Download) jokerfire.npage.de/get_file.php?id=28832407&vnr=812742
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Dr.Zoidberg
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#30 Re: Shopbetreiber liefert nicht u. keine Rückzahlung.

Beitrag von Dr.Zoidberg »

So, wie versprochen, das Resultat.

Heute, ja heute, ist doch tatsächlich das Geld wieder auf meinem Konto eingegangen. Aber nicht einfach so, weil es so sein sollte, nein, es gab noch einiges hin und her. Aber wie sagte mal jemand kluges, das Resultat zählt.

Hammer, 17.09.13 storniert, heute Geld da!

Ich würde sehr gerne vor dem Shop warnen oder wenigstens eindringlich auf ihn hinweisen. Denke aber, das wäre hier nicht gerne gesehen.
Demnach entfällt natürlich die namentliche Nennung meinerseits.

Tja, das wars.
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